Project-management services other than for construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032170) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - Номер конкурса: 43032170 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe, Starke Heimat - Projektmanagement und Dokumentation Smart City
Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2023-0102Projektmanagement und Dokumentation Smart City
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Für die Begleitung der Kommunen Bad Homburg v. d. Höhe, der Stadt Friedrichsdorf am Taunus und der Gemeinde Wehrheim soll im Rahmen des Förderprogramms "Starke Heimat Hessen" die Unterstützung durch ein externes Projektmanagement zur Umsetzung von 6 Teilprojekten des vorgenannten Fördervorhabens vergeben werden.
Die Projektbegleitung der folgenden Teilprojekte hat für den Zeitraum bis 31.12.2024 ab dem Zuschlag der Ausschreibung zu erfolgen. Darüber hinaus wird eine Vertragsverlängerungsoption über weitere 3 Monate vereinbart, so dass die Projektbegleitung spätestens am 31.03.2025 endet. Dabei plant die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe die Unterstützung durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers im Umfang von ca. 220 Personen- bzw. Projekttagen in Anspruch zu nehmen. Die Teilprojekte umfassen die Bereiche der Begleitung der Einbindung von Sensorik & LoRaWan-Sensorik, der QR Code-Einbindung & App-Erweiterung sowie die digitale Rathausinformation und digitale Inklusion.
- 124-Hessen (Eigenerklärung zur Eignung)
- Eigenerklärung zu Art. 5k
- Eigenerklärung zu Art. 5k im Falle der Eignungsleihe
- Erklärung zu Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formular 234 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- 124-Hessen (Eigenerklärung zur Eignung)
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung undhinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihresErklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Eigenerklärung zur Eignung (124-Hessen)
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
- Qualifikationsnachweise bzw. Nachweise der geforderten Kenntnisse und Erfahrungen (Vorlage von Kopien oder Eigenerklärungen) des vorgesehenen Personals (vgl. Abschn. "Eignungsanforderungen" in der Leistungsbeschreibung).
- Mindestens drei nachgewiesene Referenzen aus den Bereichen Landes- oder Kommunalverwaltung sowie IT-Projektmanagement bzw. Smart City (Angabe von Digitalisierungs- bzw. Förderprojekten mit einer Größenordnung von jeweils mindestens 50 Personentagen in den letzten drei Geschäftsjahren möglich).
- Darstellung der Organisation der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
- Konzeptionelle Darstellung einer personellen Vertretungsregelung
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage von unterzeichneten Eigenerklärungen oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
entfällt
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Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt