Video transmission apparatus (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43031609) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Hildesheim Номер конкурса: 43031609 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung für den Kauf von AirServer
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-126Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für AirServer Connect 3 für die Schulen im Landkreis abzuschließen.
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens,
Rahmenvereinbarungen für AirServer Connect 3 für die Schulen im Landkreis, abzuschließen.
Es sollen 924 AirServer Connect 2 für die Schulen gekauft und vom Auftragnehmer bereitgestellt
werden.
Es erfolgt grundsätzlich eine Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot im Verhältnis von
Preis und Leistung auf Grundlage eines EVB-IT-Kaufvertrages.
1.1.1 Akzeptieren der Anlage B11_V1 - Eigenerklärung für Bewerber
1.1.2 Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen. Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one
Face to the customer)
1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2.1.1 Akzeptieren der Anlage B12_V1 - Erklärung zum Datenschutz
2.1.2 Akzeptieren der Anlage B12_V1 - Erklärung zum NTVergG
2.1.3 Unterschreiben der Anlage B43_V1 - 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft
2.1.4 Ausfüllen der Anlage B15_V1 - 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten a.Unter.
2.1.5 Unterschreiben der Anlage B16_V1 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
2.1.6 Unterzeichnen der Anlage B17_V1 - Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Nur Vertreter des Auftraggebers
Nur Vertreter des Auftraggebers
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind