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Building installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43031489)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Reichenbach an der Fils
Номер конкурса: 43031489
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230724 12:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Gemeinde Reichenbach an der Fils
      Hauptstraße 7
      Reichenbach an der Fils
      73262
      Germany
      E-Mail: Hollatz@reichenbach-fils.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-183ea450c20-85e151b3256cee6
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Drees & Sommer SE
      Stuttgart
      70569
      Germany
      Kontaktstelle(n): 70569
      E-Mail: kristine.scheck@dreso.com
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
      elektronisch via: www.tender24.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Neubau Sporthalle mit Mensa Reichenbach - Küchentechnik

        Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0055
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45300000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Neubau Sporthalle mit Mensa Reichenbach - Küchentechnik

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45000000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Reichenbach an der Fils, Landkreis Esslingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Neubau Sporthalle mit Mensa mit einer Fläche von ca. 3.500 m²

        BGF in Reichenbach an der Fils. Diese beinhaltet die hierfür

        erforderlichen Leistungen für die Küchentechnik für eine Mensaküche sowie eine Vereinsküche.

        Die Mensaküche beinhaltet unter anderem::

        - Ausgabe mit ca. 28 m²

        - Vor- und Nachbereitung mit ca. 28 m²

        - Spülküche mit ca. 22 m²

        Die separate Vereinsküche beträgt ca. 16 m².

        Die detaillierten und weiteren Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-03-18
        Ende: 2024-06-28
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A. Damit ist auch eine Geschäftstätigkeit von mindestens drei Jahren gemeint.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzverfahren)

        2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nachArtikel 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 vorliegen (RUS-Sanktionen)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Eigenerklärung zu drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr.3 a) VOB/A.

        2. Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gem. § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A. Damit ist auch eine Geschäftstätigkeit von mindestens drei Jahren gemeint.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilung) bzw. Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A

        2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 4 Nr. 1 VOB/A vorliegen (hinsichtlich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung)

        3. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A vorliegen (hinsichtlich schwerer Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Als Sicherheiten für die Vertragserfüllung wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme gefordert oder ein entsprechnder Einbehalt vorgenommen.

        - Als Sicherheit für Mängelansprüche wird eine Bürgschaft in Höhe von 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme gefordert oder ein entsprechender Einbehalt vorgenommen.

        - Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Vorschriften der VOB/B

        - Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert: Gesamtschuldnerisch haftend mit

        bevollmächtigtem Vertreter

        - Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-10
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      - Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

      - Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben abgeben.

      - Für Nachunternehmer müssen die Eigenerklärungen nicht bereits mit dem Angebot, sondern erst nach Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.

      - Zu den angegebene Vertragslaufzeiten bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung in den Beschreibungen zu den einzelnen Losen: Es handelt sich um voraussichtliche Ausführungstermine. Vertragstermine werden in den Verträgen

      festgelegt. Die Leistungsverzeichnisse und weitere Auftragsunterlagen

      sind elektronisch verfügbar. Der Link zum Download der Unterlagen ist unter I.3 Kommunikation dieser Bekanntmachung aufgeführt.

      - Das Angebot ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen. Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen informiert.

      - Rückfragen zum Verfahren:

      Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76247
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76247
        Telefon: +49 7219260
        E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

        - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

        - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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