Police station construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43030810) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen Номер конкурса: 43030810 Дата публикации: 22-06-2023 Сумма контракта: 28 333 653 (Российский рубль) Цена оригинальная: 480 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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22 E 70587 - Polizeidirektion Hannover - Errichtung Leitstelle und RSA - Sanitärtechnische Anlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 70587Polizeidirektion Hannover - Errichtung einer Leitstelle und RSA
Sanitärtechnische Anlagen
Polizeidirektion Hannover Waterloostraße 9 30169 Hannover
Polizeidirektion Hannover - Errichtung einer Leitstelle und RSA
Sanitärtechnische Anlagen
KG410 Sanitärtechnische Anlagen
-349m Regenwasserleitung Guss bis DN150
-670m Abwasserleitung Guss bis DN150
-1.379m Trinkwasserleitung nichtrostender Stahl DVGW GW 54.1 geschweißt
-2 Stk. Frischwasserstation
-1 Stk. Druckerhöhungsanlage
-2 Stk. Wandeinbauschrank Dachbewässerung
-Objektmontage inkl. Montageelement
18 Stk. WC
8 Stk. Urinal
22 Stk. Waschtisch
9 Stk. Duschen mit Bodenablauf
-62 Stk. Schaumfeuerlöscher
-Zentralstaubsaugeranlage
120m Saugleitung
1 Stück Schalldämpfer DN100
10 Stk. Saugdose Bodeneinbau
Ausführungsbeginn:
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird dem AN voraussichtlich bis Mitte 08/2023 zugehen
Ausführungsende:
Innerhalb von 276 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Kammer.
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung
3. Mitglied bei einer Berufsgenossenschaft
4. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
5. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 1. Eigenerklärung zum Umsatz
zu 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
zu 3. eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber/ Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
zu 4. Eigenerklärung "Angaben zu Liquidation"
zu 5. Eigenerklärung "Angaben zu Insolvenzverfahren"
1. Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren
2. Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu 1. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmen einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Denkmal) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer ARGE-Partner, Nachunternehmer), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
zu 2. Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Siehe Vergabeunterlagen
Anschrift siehe Nr. I.1)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Keine Bieteranwesenheit zugelassen
In dieser Ausschreibung sind nur elektronische Angebote zugelassen. Angebote in Papierform werden ausgeschlossen. Dementsprechend sind gem. §14 (1), §14EU (1), §14VS (1) VOB/A auch keine Bieter bei der Abhaltung des Eröffnungstermins zugelassen.
Ausführungsbeginn:
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird dem AN voraussichtlich bis Mitte 08/2023 zugehen
Ausführungsende:
Innerhalb von 276 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (vgl. § 160 GWB)
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (vgl. § 160 GWB)
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Referat BLZ 14