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Pharmaceutical products (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43030671)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Varisano Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH
Номер конкурса: 43030671
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061920230720 13:00OtherContract noticeSuppliesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Varisano Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH
      Lindenstraße 10
      Hofheim am Taunus
      65719
      Germany
      Telefon: +49 6192984023
      E-Mail: helmut.krechel@varisano.de
      Fax: +49 6192984074
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/D7FB79A5-C286-4C3E-9595-7E0D639261C1
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt ipro Medical Consulting GmbH
      Seestraße 48
      Hemmingen
      71282
      Germany
      Kontaktstelle(n): 71282
      Telefon: +49 71508104844
      E-Mail: Werner.Riedel@ipro-medical.de
      Fax: +49 7150410080
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.ipro-medical.de
      elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/D7FB79A5-C286-4C3E-9595-7E0D639261C1

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: KRANKENHAUS
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH

        Referenznummer der Bekanntmachung: KdMTK-A2
      2. CPV-Code Hauptteil:
        33600000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der KdMTK mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        33600000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Zu den Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) mit elf medizinischen Fachabteilungen und zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gehören die Krankenhäuser Bad Soden und Hofheim, die Gesundheitsakademie Main-Taunus, die Seniorenresidenz Main-Taunus-Kreis und die Main-Taunus-Privatklinik.

         

        Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche des KF den vorgenannten Bereichen der KdMTK mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.

         

        Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG).

         

        Aktuell werden die Liefer- und Dienstleistungen durch eine externe Versorgungsapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Liefer- und Dienstleistungsvertrag wird über eine Grundlaufzeit von 48 Monate geschlossen. Vertragsbeginn soll am 01. Januar 2024 sein, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Genehmigung der Versorgung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

        Der Vertrag verlängert sich unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich oder per E-Mail spätestens 12 Monate vor seinem jeweiligen Auslaufen von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit wird auf 10 Jahre begrenzt.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Informationen (Unterlagen) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.

        Es sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.

        Die geforderten Unterlagen sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern (§ 56 VgV) und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter besteht hierauf nicht.

         

        Hinweis: Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Die Angebote sind erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bietern einzureichen, die zur gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert werden."

         

        Für den Fall einer sog. Eignungsleihe im Sinne des § 47 VgV ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, müssen mit dem Teilnahmeantrag auch sämtliche vom jeweiligen Eignungsleihgeber beizubringenden Unterlagen vollständig eingereicht werden und zudem vom Bewerber durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/ Bieters und des Eignungsleihgebers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).

         

        Arbeits- und Bietergemeinschaften:

        Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:

        -ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,

        -eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie

        -eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.

        Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt.

         

        Die nachfolgend genannten Unterlagen (1.a) bis 1.c) und 2.) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen

        1. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:

        a) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),

        b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

        c) Eigenerklärung Bezug Russland. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung (127/L127/III.27).

        d) Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

         

        2. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadresse, Standorte und Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.

         

        Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations- Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer

        elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Angaben zum Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (vgl. § 45 VgV), wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren mit mindesten 3 Mio. € netto gefordert wird (Mindestanforderung).

        Dies entspricht ca. dem doppelten Umsatz der stationären Bedarfe des Auftraggebers per anno. In die Berechnung des Gesamtumsatzes des Bewerbers dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der Offizin-Apotheke, der Heimversorgung, des Versandhandels und der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters (Apotheke) für die stationäre Klinikversorgung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren mit mindestens 3 Mio. € netto gefordert (Mindestanforderung).

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 1 Referenz über die Erbringung von stationären Apothekenleistungen für ein Plankrankenhaus mit einem realisierten Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (2020, 2021 und 2022) vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei dem in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden, mit folgenden Angaben für das Referenzprojekt: Mindest-Vertragsvolumen 1.500.000 € netto per annum. In die Berechnung des Umsatzes des Bewerbers mit dem Referenzkunden (per annum) dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.

         

        Angaben zu 1:

        a) Name, Adresse und Ansprechpartner des betreffenden Krankenhauses mit Telefonnummer und Email­-Adresse,

        b) Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Apothekenleistungen)

        c) Art- und Umfang der Liefer-, Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber

         

        2. Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von eigenem Personal bzw. des Umfangs von Subunternehmern.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Mindestens 1 Referenzprojekt mit einem Mindest-Vertragsvolumen von 1.500.000€ netto per annum.

        In die Berechnung des Gesamtumsatzes mit dem Referenzkunden dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.

        Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Behördliche Genehmigung nach §14 Abs. 5 ApoG

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-20
      Ortszeit: 13:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-07-27
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3,
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151126603
        E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
        Fax: +49 6151125816
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

         

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        „Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

         

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-19

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