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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43030464)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bezirksamt Pankow von Berlin
Номер конкурса: 43030464
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061920230720 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bezirksamt Pankow von Berlin
      Storkower Str. 113
      Berlin
      10407
      Germany
      Telefon: +49 30902954610
      E-Mail: vergabe-hochbau@ba-pankow.berlin.de
      Fax: +49 30902954603
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170328
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Dr. Szamatolski Schrickel Planungsgesellschaft mbH
      Gustav-Meyer-Allee 25
      Berlin
      13355
      Germany
      Kontaktstelle(n): 13355
      E-Mail: vergabe@szsp.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://szsp.de/
      elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170328

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Sanierung und den standardgerechten Ausbau zum vierzügigen Gymnasium der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule, Eugen-Schönhaar-Str. 18, 10407 Berlin

        Referenznummer der Bekanntmachung: HB_DL_015_23_VV
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule wird als 4-zügiges Gymnasium gemäß Musterraumprogramm ausgebaut. Hierfür wird das Schulgebäude grundsaniert. Für die Unterbringung des zusätzlichen Raumbedarfs wird das Dachgeschoß ausgebaut. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen.

        Es bestehen erheblicher Sanierungsrückstau und Mängel beim Brandschutz, wie z. B. der fehlende 2. bauliche Fluchtweg im nordöstlichen Gebäudeflügel.

        Die Dacheindeckung weist Schäden auf und muss erneuert werden. Der Dachstuhl und die Liegestäube im ungenutzten Dachraum sind in hohem Maß mit Holzmitteln belastet.

        Der Ausbau des Dachgeschosses erfordert auf Grund nicht ausreichender Tragfähigkeit die bauliche Ertüchtigung der bestehenden letzten Geschossdecke.

        Aktuell ist das Gebäude nicht barrierefrei nutzbar. Durch das erhöhte Erdgeschoss ist kein barrierefreier Zugang zum Gebäude möglich. Barrierefreie WCs sind nicht vorhanden.

        Das Gebäude ist bezüglich seiner Wärmeverluste verbesserungsbedürftig.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Eugen-Schönhaar-Str. 18, 10407 Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Schule wird als 4-zügiges Gymnasium gemäß Musterraumprogramm ausgebaut. Hierfür wird das Schulgebäude grundsaniert. Für die Unterbringung des zusätzlichen Raumbedarfs wird das Dachgeschoß ausgebaut. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen.

        Das in Massivbauweise um 1900 errichtete Schulgebäude liegt auf dem Grundstück Eugen-Schönhaar-Str. 18 als Blockbebauung im hinteren Teil. Die Erschließung des dreiflügeligen Hauptgebäudes erfolgt durch den Durchgang und Durchfahrt des viergeschossigen Vorderhauses.

        1997/1998 erfolgten größere Umbaumaßnahmen im gesamten Schulgebäude, Nawi-Räume wurden eingerichtet. In den vergangenen Jahren wurde ein Aufzug eingebaut, der nicht alle Geschosse barrierefrei erreicht (nur Nordost Flügel UG-Hof-EG), da durch die Lage der Turnhalle im Mitteltrakt keine Erschließung per Aufzug in beiden Seiten gleichzeitig möglich ist (kein Erschließungsflur vorhanden). Dem nordöstlichen Seitenflügel fehlt durch einen Kriegsschaden ein Treppenhaus als zweiter Rettungsweg. Das Kellergeschoss dieses Flügels wurde im letzten Jahr zum Schülerclub ausgebaut.

        Im Vorderhaus befinden sich derzeit Wohnungen.

        Es bestehen erheblicher Sanierungsrückstau und Mängel beim Brandschutz.

        Die Dacheindeckung muss erneuert werden. Der Dachstuhl und die Liegestäube im ungenutzten Dachraum sind in hohem Maß mit Holzmitteln belastet.

        Der Ausbau des Dachgeschosses erfordert die bauliche Ertüchtigung der bestehenden letzten Geschossdecke.

        Aktuell ist das Gebäude nicht barrierefrei nutzbar. Durch das erhöhte Erdgeschoss ist kein barrierefreier Zugang zum Gebäude möglich. Barrierefreie WCs sind nicht vorhanden.

        Die Mensa wird im Hochparterre des nördlichen Seitenflügels angeordnet. Im Zusammenspiel mit dem 2011 sanierten Schülerclub im Untergeschoss bildet dieser Bereich ein eigenständiges Nutzungsensemble, welches unabhängig vom Schulbetrieb genutzt werden kann.

        Das Gebäude ist bezüglich seiner Wärmeverluste verbesserungsbedürftig.

        Die technische Ausrüstung entspricht überwiegend nicht dem Stand der Technik und muss in den Anlagengruppen 1-3 und 6-8 erneuert werden. Zu den Grundleistungen gehören:

        - Kontinuierliche und rechtzeitige Information aller Beteiligter,

        - enge Abstimmung mit allen Beteiligten,

        - Rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,

        - Einhaltung der Projektziele, wie z.B. Termine, Baukosten, BPU etc.,

        Das Projekt wurde 2016 gestartet und ein Planer für die Technische Ausrüstung ausgeschrieben und vertraglich gebunden. Dieser erbringt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5. Die weiteren Leistungen (LP 6-8) sind auf dieser Grundlage zu erbringen. Daher hat sich der Auftragnehmer zunächst in den bisherigen Planungsstand einzuarbeiten. Dies beinhaltet auch ggf. notwendige Ortsbesichtigungen und Klärungen.

        Es ist Barrierefreiheit herzustellen.

        Die Barrierefreiheit für alle Bauaufgaben in Berlin ist in ABau II 120 geregelt.

        Die aktuelle Ausgabe des Handbuchs „Berlin- Design for all - Öffentlich zugängliche Gebäude“ sowie für den öffentlichen Freiraum die aktuelle Ausgabe des Handbuchs „Berlin- Design for all - Öffentlicher Freiraum“ der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung sind als weitere Planungsgrundlage verbindlich anzuwenden.

        Alle aktuellen gültigen Gesetzte zum energiesparenden Bauen (wie z. B. EWG Bln und GEG) sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung anzuwenden und einzuhalten.

        Die in der Empfehlung Nr. 163 des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) „Aufzug 2022 – Hinweise für Planung, Ausschreibung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden“ enthaltenen Hinweise und Regelungen sind ab sofort zu beachten und anzuwenden.

        Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept, Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter; bürointerne Organisation, geplante Zusammenarbeit mit dem AG und anderen Planern / Gewichtung: 15
        Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Herangehensweise unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen bspw. anhand von vergleichbaren Referenzprojekten ähnlicher Aufgabenstellung / Gewichtung: 25
        Qualitätskriterium - Name: Darstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten; Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentation / Gewichtung: 15
        Qualitätskriterium - Name: Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation / Gewichtung: 10
        Kostenkriterium - Gewichtung: 33
        Kostenkriterium - Gewichtung: 2
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-01
        Ende: 2026-09-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag läuft, bis das Werk vertragsgemäß fertiggestellt wurde.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

        In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 111 Pkt vergeben:

        1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)

        1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) in Höhe von mindestens 100.000 EUR (netto)

        2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)

        2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.

        3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 33 Pkt)

        3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:

        3.1.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Hochschulabschluss)

        3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 400 brutto) von mind. 1,5 Mio. €

        3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren

        Bitte tragen Sie die Angaben im Bewerbungsbogen unter - Projektmitarbeitende Nr. 1 - Hauptbearbeiter:in - ein.

        3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:

        3.2.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Hochschulabschluss)

        3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 400 brutto) von mind. 1,5 Mio. €

        3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren

        Bitte tragen Sie die Angaben im Bewerbungsbogen unter - Projektmitarbeitende Nr. 2 - stellv. Bearbeiter:in - ein.

        3.3 Der Bearbeiter Aufzug verfügt über:

        3.3.1 (4 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur (nach Hochschulabschluss)

        3.3.2 (4 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt der Aufzugsplanung in den Leistungsphasen 6-8

        3.3.3 (4 Pkt) – Erfahrung im Aus- und Wiedereinbau (Umsetzung) eines Aufzugs an einer anderen Stelle

        Bitte tragen Sie die Angaben im Bewerbungsbogen unter - Projektmitarbeitende Nr. 3 - Bearbeiter:in Aufzug - ein.

        3.4 (3 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter verfügen über Erfahrung in der Leistungsphase 9.

        4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 64 Pkt)

        Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 32 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.

        4.1 (5 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 5 Mio. EUR.

        4.2 (8 Pkt) – Es wurden die Anlagengruppen 1-3 und 8 in den Leistungsphasen 6-8 erbracht (je Anlagengruppe mit vollständig erbrachten Leistungsphasen 6-8 2 Punkte).

        4.3 (5 Pkt) – Es handelt sich um ein Nicht-Wohngebäude.

        4.4 (4 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.

        4.5 (2 Pkt) – Es musste Barrierefreiheit hergestellt werden.

        4.6 (4 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.

        4.7 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.

        [* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.

        Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.

        Bewerber-/Bietergemeinschaften:

        Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.

        Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):

        Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.

        Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):

        Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.

        Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:

        Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/

        Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.

        Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        [1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:

        Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.

        Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

        Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.

        [2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        [zu 1] Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.

        Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        [3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

        [4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

        Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:

        a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)

        b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.

        c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.

        d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).

        e) In der Summe der Referenzen müssen die Anlagengruppen 1-3 und 6, 8 in den Leistungsphasen 6-8 erfüllt worden sein.

        f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes handeln.

        Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.

        Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.

        Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:

        - Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers

        - Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters

        Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.

        Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.

        Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die für die Erbringung der Leistung Benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl. Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen.

        Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in für technische Gebäudeausrüstung.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).

        Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:

        — IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),

        — IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)

        — IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)

        — IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),

        (Auflistung nicht abschließend.)

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-273553
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-20
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 309013-8316
        Fax: +49 309013-7613
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-19

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