Wall-covering and wall-papering work (Германия - Тендер #43030445) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Fürstenwalde/Spree Номер конкурса: 43030445 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Fürstenwalde/Spree: Wall-covering and wall-papering work
2023/S 119-374414
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 35 Malerarbeiten
ehemaliges Jagdschloss Schlosstraße 15517 Fürstenwalde/Spree
- Decken streichen= 850 m²
- Wände streichen =1400 m²
- Beschichtung komplette Gegenläufige Holztreppe mit Podest 1 Stück, Geschoßhöhe: ca. 4,18 m
Programm " Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)-Infrastruktur " EFRE Nr. 85020188
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Malerarbeiten
Section VI: Complementary information
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0R1PP
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 EU VOB/A.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs- verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Section VII: Modifications to the contract/concession
ehemaliges Jagdschloss Schlosstraße 15517 Fürstenwalde/Spree
- Decken streichen= 850 m²
- Wände streichen =1400 m²
- Beschichtung komplette Gegenläufige Holztreppe mit Podest 1 Stück, Geschoßhöhe: ca. 4,18 m
Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Es wurden insgesamt drei Auftragsänderungen zum ursprünglichen Los 35 Malerarbeiten erforderlich.
Nachtrag 1:
Aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung des Untergrundes der bauzeitlichen Putze mit Anstrichen, wurde diese Änderung erforderlich. - Altanstriche entfernen
Wert ohne MwSt.: 6.969,50 EUR
Nachtrag 2:
Diese Änderungen wurden aufgrund der Vorgaben aus dem Brandschutznachweis erforderlich.
Die Änderung umfasst folgende Arbeiten: Teer- bzw. Bitumenstreifen an Wänden entfernen und entsprechend Anwendungstechnik Firma Keim nach örtlicher Befundlage überarbeiten, GK-Wände putzen, Stahlträger R30 Überarbeiten, Überarbeitung nach Anlegen von Farbmusterflächen erforderlich.
Wert ohne MwSt.: 10.332,37 EUR
Nachtrag 3:
Änderung der Konstruktion infolge Lieferschwierigkeiten und Wechsel des Auftragnehmers Los 20 Rohbau.
Diese Änderung umfasst den Anbau eines WDVS.
Wert ohne MwSt.: 15.802,47 EUR