Parks maintenance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43029681) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Regionalverband Ruhr / Ruhr Grün Номер конкурса: 43029681 Дата публикации: 22-06-2023 Сумма контракта: 41 412 821 (Российский рубль) Цена оригинальная: 701 574 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Pflege und Unterhaltung von Halden
Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0090Ausgeschrieben werden landschaftsgärtnerische Arbeiten und Vegetationsmanagement für die Pflege und Unterhaltung zur Qualitätssicherung in 17 extensiven Halden der Metropole Ruhr.
West
Los-Nr.: 1RVR Ruhr Grün Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Gemäß Lose - siehe Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden landschaftsgärtnerische Arbeiten und Vegetationsmanagement für die Pflege und Unterhaltung zur Qualitätssicherung in 17 extensiven Halden der Metropole Ruhr.
Der Auftrag gilt zunächst für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit zweimalig um je 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher: 01.09.2023 - 31.08.2027
Nord
Los-Nr.: 2RVR Ruhr Grün Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Gemäß Lose - siehe Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden landschaftsgärtnerische Arbeiten und Vegetationsmanagement für die Pflege und Unterhaltung zur Qualitätssicherung in 17 extensiven Halden der Metropole Ruhr.
Der Auftrag gilt zunächst für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit zweimalig um je 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher: 01.09.2023 - 31.08.2027
Süd/ Ost
Los-Nr.: 3RVR Ruhr Grün Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Gemäß Lose - siehe Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden landschaftsgärtnerische Arbeiten und Vegetationsmanagement für die Pflege und Unterhaltung zur Qualitätssicherung in 17 extensiven Halden der Metropole Ruhr.
Der Auftrag gilt zunächst für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit zweimalig um je 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher: 01.09.2023 - 31.08.2027
Ost
Los-Nr.: 4RVR Ruhr Grün Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Gemäß Lose - siehe Leistungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden landschaftsgärtnerische Arbeiten und Vegetationsmanagement für die Pflege und Unterhaltung zur Qualitätssicherung in 17 extensiven Halden der Metropole Ruhr.
Der Auftrag gilt zunächst für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit zweimalig um je 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher: 01.09.2023 - 31.08.2027
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Bietergemeinschaften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Formblatt 531 EU
- Eigenerklärung Unteraufträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 532 EU
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Geschäftsjahren, von mit dem ausgeschriebenen Leistungsinhalt vergleichbar erbrachter Leistungen. Die Leistung ist unter Angabe der Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu beschreiben und es ist der Zeitraum der Leistungserbringung sowie der Auftraggeber namentlich (inklusive Anschrift und Telefonnummer) zu benennen.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Eigenerklärung 521 EU
- Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523 EU
- Eigenerklärung zur Korruptionsvorbeugung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß beigefügtem Vordruck
Hinweis:
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig.
Schriftliche Angebote können nicht gewertet werden.
Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Endpreis (netto) p.a. multipliziert mit dem Faktor 4, welcher die maximal mögliche Vertragslaufzeit (4 Jahre) darstellt.
Der Auftrag gilt zunächst für die Zeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2025.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der o.g. Laufzeit zweimalig um je 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher: 01.09.2023 - 31.08.2027
Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung findet die laufende Kommunikation über das Vergabeverfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes (VMP) Metropole Ruhr statt.
Andere Wege der Kommunikation sind ausgeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5PY16P6W9Z7
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln