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Video-conferencing equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43029427)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Номер конкурса: 43029427
Дата публикации: 22-06-2023
Сумма контракта: 16 114 765 (Российский рубль) Цена оригинальная: 273 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230725 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEconomic and financial affairs01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
      Scharnhorststraße 34 - 37
      Berlin
      10115
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@bmwk.bund.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524210
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524210

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Wirtschaft und Finanzen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erneuerung und Standardisierung der Videokonferenzsysteme im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in den Liegenschaften Bonn und Berlin

        Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/004-23#008
      2. CPV-Code Hauptteil:
        32232000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Leistung umfasst die Lieferung bestimmter teilweise per Produktvorgabe vorgegebener Audio- und Videokonferenztechnik. Bei Los 2 inklusive Montage der Monitore und Stative.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 273 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        alle LoseMaximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung von Spezialhardware für die Videokonferenzsysteme des BMWK in Berlin

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        32232000, 32340000, 32350000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Erfüllungsort ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Berlin

        Liegenschaft Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Aufgrund von End-of-Life und End-of-Service müssen die Videokonferenzsysteme in BMWK erneuert werden. In diesem Zug wird auch eine Vereinheitlichung der Systeme vorgenommen, sodass ein durchgängiger Standard in den Videokonferenzräumen geschaffen wird. Die Leistung umfasst die Lieferung bestimmter per Produktvorgabe vorgegebener Audio- und Videokonferenztechnik, die mit der bereits bestehenden Konferenztechnik in den Besprechungsräumen des BMWK kompatibel sind. Es handelt sich um aufeinander abgestimmte Komponenten, die ein geschlossenes System bilden.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 108 700.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 1
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Bitte geben Sie das schnellstmögliche Lieferdatum an.

      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung von Spezialhardware für die Videokonferenzsysteme des BMWK in Bonn inkl. Montage

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        32232000, 32340000, 32350000, 32320000, 51312000
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Erfüllungsort ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Bonn

        Liegenschaft Villemombler Straße 76, 53123 Bonn

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Aufgrund von End-of-Life und End-of-Service müssen die Videokonferenzsysteme in BMWK erneuert werden. In diesem Zug wird auch eine Vereinheitlichung der Systeme vorgenommen, sodass ein durchgängiger Standard in den Videokonferenzräumen geschaffen wird. Die Leistung umfasst die Lieferung teilweise per Produktvorgabe vorgegebener Audio- und Videokonferenztechnik sowie Monitore un d Stative, die mit der bereits bestehenden Konferenztechnik in den Besprechungsräumen des BMWK kompatibel sind. Es handelt sich um aufeinander abgestimmte Komponenten, die ein geschlossenes System bilden.

        Zudem umfasst die Leistung die Montage der Monitore auf die entsprechenden Stative.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 164 300.00 EUR
      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 1
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:

        Bitte geben Sie das schnellstmögliche Lieferdatum an.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Nachweis der Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister (Auszug nicht älter als 6 Monate)

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        - Eigenerklärung bzgl. der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k Sanktions-VO

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-10
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bitte geben Sie das schnellstmögliche Lieferdatum an.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-94990
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
        Fax: +49 228-9499163
        Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

        Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.

        Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

        Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.

        Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.

        Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

        Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat IB3 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle)
        Scharnhorststraße 34 - 37
        Berlin
        10115
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10115
        Telefon: +49 30-186150
        E-Mail: buero-IB3@bmwk.bund.de
        Internet-Adresse: http://www.bmwk.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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