Electrical machinery, apparatus, equipment and consumables; lighting (Германия - Тендер #43029248) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH Номер конкурса: 43029248 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör - WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH - PL
Reference number: SC-088-PL-2023Einkauf und Lieferung von Elektromaterial und Zubehör in 3 Losen
Einkauf und Lieferung von Elektroartikel allgemein und Rauchschutz
Lot No: 118069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Elektroartikel allgemein und Rauchschutz
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme
Lot No: 218069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Klingelanlagen und Zutrittskontrollsysteme
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
Lot No: 318069 Rostock
Einkauf und Lieferung von Brandschutzschaltern
Einzureichende Unterlagen:
- Bietererklärung zum VgG M-V (Verpflichtungserklärung des Bieters zur Einhaltung des Vergabegesetzes Mecklenburg- Vorpommern) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug Russland) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben ob Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeit Krankenkasse (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für die Erfüllung des Auftrags ausreichenden Mindestdeckungssumme (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe von mind. einer Referenz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zum Vorhandensein einer Abholstelle für die Lose 1 und 2 im Umkreis von 15 km von Rostock (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Der Eröffnungstermin findet ohne Bieter statt. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt.
Der Eröffnungstermin findet ohne Bieter statt. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.