Architectural, engineering and planning services (Германия - Тендер #43029146) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Oeynhausen über Kreis Minden-Lübbecke Номер конкурса: 43029146 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Naturnahe Umgestaltung der Unteren Werre, Umsetzungsschritt 1 - Ingenieurleistungen
Reference number: 443 2023 BONaturnahe Umgestaltung der Unteren Werre, Umsetzungsschritt 1 - Ingenieurleistungen (Objektplanung LP 5 bis 9, örtliche Bauüberwachung, SiGe-Koordination)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Städte Bad Oeynhausen und Löhne beabsichtigen die naturnahe und hochwassersichere Gestaltung der unteren Werre von Flusskilometer (Fluss-km) 4,1 bis 9,0 im Einfluss- und Rückstaubereich des Sielwehres. Das Wehr soll in eine Sohlgleite umgestaltet und der Wasserspiegel oberhalb abgesenkt werden. Das Gewässerprofil soll erheblich verbreitert und die Gewässersohle im derzeitigen Rückstaubereich aufgehöht werden.
Das Gesamtprojekt untergliedert sich in zwei Umsetzungsschritte:
- Umsetzungsschritt 1: Fluss-km 4,1 bis 5,7
• Gewässerumbau Werre
• Herstellung der Durchgängigkeit am Sielwehr mittels eines Raugerinnes
• Absenkung des Wasserspiegels am Sielwehr
• Naturnahe Umgestaltung der Werre im Oberwasser des Sielwehres
• Herstellung einer temporären Sohlgleite am Werreknie
• Anpassung der Anbindung von Nebengewässern
• Anpassung der Wasserversorgung für den Kokturkanal
• Anpassung der Wasserversorgung für die Teichanlagen im Sielpark
• Verlängerung von Regenwasserkanälen
• Umlegung des Werre-Else-Radweges
- Umsetzungsschritt 2: Fluss-km 5,7 bis 9,0
• Naturnahe Umgestaltung der Werre stromaufwärts des Werreknies
• Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Die vorliegende Ausschreibung umfasst ausschließlich die erforderlichen Planungsleistungen für Bauwerke und Anlagen, die im Zuge des Umsetzungsschrittes 1 hergestellt und errichtet werden sollen.
Für den Umsetzungsschritt 1 läuft seit Ende 2022 ein Planfeststellungsverfahren beim Kreis Minden-Lübbecke. Im Juni 2023 wird der Erörterungstermin stattfinden. Mit einem Planfeststellungsbeschluss wird im 4. Quartal 2023 gerechnet.
Aus der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich für die geplanten Maßnahmen anrechenbare Kosten von rund 9,0 Mio. € (netto), die sich auf 13 Objekte gemäß HOAI 2021 verteilen.
Die Maßnahmenfläche befindet sich weitgehend auf der Gemarkung der Stadt Bad Oeynhausen. Im westlichen Abschnitt liegt ein kleiner Teil der Maßnahmenfläche auf der Gemarkung der Stadt Löhne.
Die Leistungen für Bodenuntersuchungen und umweltchemische Analysen werden getrennt vergeben. Das in diesem Projekt sehr wesentliche Bodenmanagement ist im Zuge der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen eng mit dem beauftragten Fachbüro abzustimmen.
siehe Kapitel 5 der Aufgabenbeschreibung und Anlagen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.