Metalworking (Германия - Тендер #43029094) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Petershagen über Kreis Minden-Lübbecke Номер конкурса: 43029094 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Mehrzweckhalle Lahde - Metallbauarbeiten
Reference number: 446 2023 PeNeubau Mehrzweckhalle Lahde - Metallbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grobmassen: ca. 23 St/ 325 m² Pfosten-Riegel-Fassadenelemente, ca. 6 St/ 20 m² Aluminiumfenster, ca. 7 St/ 32 m² Aluminium-Außentüren, ca. 13 St Aluminium-Innentüren, teilweise Brand-/ Rauchschutz mit/ ohne Offenhaltung, ca. 4 St F90-Innenverglasung, ca. 3 St Automatikantriebe.
Nebenangebote sind nur bei Abgabe eines Hauptangebotes zulässig.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.