Railway points (Германия - Тендер #43029086) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 43029086 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Herstellung und Lieferung von Weichenfahrbahnen (WFB) 2024 ff.
Reference number: 23FEI66825Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Weichenfahrbahnen (WFB) und Schienenauszügen sowie deren Transporte per LKW und Bahn für die DB Netz AG (bundesweit). Laufzeit der Rahmenvereinbarung 4 Jahre mit voraussichtlich insgesamt rund 4.500 Stück Weichenfahrbahnen der Schienenprofile S49, S54, UIC 60, wovon 3.600 Stück als Festmenge vergeben werden.
Weichen und Kreuzungen UIC 60
Lot No: 1bundesweit
Weichen in Regel- und Sonderbauart der Schienenform UIC 60:
Die Lose 1.1. bis 1.4. umfassen Weichen bis zu einem Radius von 7.000 m und Kreuzungen als Festmenge von 1 x 800 Stück, 1 x 200 Stück, 1 x 80 Stück und 1 x 40 Stück.
Losgruppe 1.5 umfasst die Unterlose 1.5.1 bis 1.5.27: In diesem Los sollen mehrere Vertragspartner auf Machbarkeitsbasis gebunden werden. Jede einzelne Weichengeometrie wird als separates Unterlos betrachtet.
Los 1 wird nur in Verbindung mit Los 6 und 7 vergeben. Im Los 6 sind die Positionen 1 bis 17 für Festmengen- und Machbarkeitslose zwingend zu bepreisen. Los 7 ist zwingend vollständig zu bepreisen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für diese Losgruppe mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Weichen S 49/ S 54
Lot No: 2bundesweit
Weichen in Regel- und Sonderbauart der Schienenformen S 54 und S 49 – einfache Weichen.
Die Lose 2.1. bis 2.8. umfassen Weichen in einfacher Konstruktion bis zu einem Radius von 1.200 m als Festmenge von 1 x 800 Stück, 2 x 400 Stück, 3 x 200 Stück und 2 x 40 Stück.
Losgruppe 2.9 umfasst die Unterlose 2.9.1 bis 2.9.22: In dieser Losgruppe sollen mehrere Vertragspartner auf Machbarkeitsbasis gebunden werden. Jede einzelne Weichengeometrie wird als separates Unterlos betrachtet.
Los 2 wird nur in Verbindung mit Los 6 und 7 vergeben. Im Los 6 sind die Positionen 1 bis 17 für Festmengen- und Machbarkeitslose zwingend zu bepreisen. Die Positionen 18 bis 40 können für die Machbarkeitslose bepreist werden. Los 7 ist zwingend vollständig zu bepreisen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für diese Losgruppe mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Doppelweichen, Kreuzungsweichen und Kreuzungen S 49/ S 54
Lot No: 3bundesweit
Los 3.1. umfasst Weichen in komplexer Konstruktion als Festmenge von 1 x 200 Stück.
Losgruppe 3.2 umfasst die Unterlose 3.2.1 bis 3.2.45: In diesem Los sollen mehrere Vertragspartner auf Machbarkeitsbasis gebunden werden. Jede einzelne Weichengeometrie wird als separates Unterlos betrachtet.
Los 3 wird nur in Verbindung mit Los 6 und 7 vergeben. Im Los 6 sind die Positionen 1 bis 17 für Festmengen- und Machbarkeitslose zwingend zu bepreisen. Die Positionen 18 bis 40 können für die Machbarkeitslose bepreist werden. Los 7 ist zwingend vollständig zu bepreisen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für diese Losgruppe mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Schienenauszüge UIC 60
Lot No: 4bundesweit
Schienenauszüge UIC 60
Losgruppe 4 umfasst die Unterlose 4.1 bis 4.9: In diesem Los sollen mehrere Vertragspartner auf Machbarkeitsbasis gebunden werden. Jede einzelne Schienenauszugsgeometrie wird als separates Unterlos betrachtet.
Los 4 wird nur in Verbindung mit Los 6 und 7 vergeben. Im Los 6 sind die Positionen 1 bis 17 für Festmengen- und Machbarkeitslose zwingend zu bepreisen. Die Positionen 18 bis 40 können für die Machbarkeitslose bepreist werden. Los 7 ist zwingend vollständig zu bepreisen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für diese Losgruppe mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Schienenauszüge S 54
Lot No: 5bundesweit
Schienenauszüge S 54
Losgruppe 5 umfasst die Unterlose 5.1 bis 5.6: In diesem Los sollen mehrere Vertragspartner auf Machbarkeitsbasis gebunden werden. Jede einzelne Schienenauszugsgeometrie wird als separates Unterlos betrachtet.
Los 5 wird nur in Verbindung mit Los 6 und 7 vergeben. Im Los 6 sind die Positionen 1 bis 17 für Festmengen- und Machbarkeitslose zwingend zu bepreisen. Die Positionen 18 bis 40 können für die Machbarkeitslose bepreist werden. Los 7 ist zwingend vollständig zu bepreisen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für diese Losgruppe mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Zuschläge
Lot No: 6bundesweit
Zuschläge für Weichen und Schienenauszüge zu den Losgruppen 1 bis 5
- Zuschlag für Ausführung der Zungenvorrichtung in Stahlsorte R350HT
- Zuschlag für weitere Komponenten und Leistungen (S 49, S 54, UIC 60)
- Zuschläge für Weichen S54 in Ausführung Bainit
Das Los 6 kann nur im Zusammenhang mit einem der Lose 1 bis 5 angeboten und beauftragt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Transporte
Lot No: 7bundesweit
Transportleistungen zu den Losgruppen 1 bis 5
- Transport von Weichenfahrbahnen per LKW (1 bis 4.000 km Transportentfernung)
- Transport von Weichenfahrbahnen per Bahn (1 bis 4.000 km Transportentfernung)
Oberhalb von 1000 km muss nur noch eine Position „je weitere 100 km“ angeboten werden.
Anmerkung: Dieses Los ist zwingend anzubieten.
Das Los 7 kann nur im Zusammenhang mit einem der Lose 1 bis 5 angeboten und beauftragt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB Eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets-
und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
▪ Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
a) - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b) zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
▪ Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 23FEI66825 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
▪ Nachweis einer gültigen Herstellerbezogenen Produktqualifikation (HPQ)
Hinweis: Weichenfahrbahnen/Schienenauszüge unterliegen der Qualitätssicherung für güteprüfpflichtige Produkte Oberbaumaterial. Sie sind der Prüfstufe II zugeordnet. Eine Festmenge kann nur erhalten, wer die HPQ spätestens mit dem ersten Angebot einreicht. Bieter ohne HPQ können einen Vertrag auf Machbarkeitsbasis erhalten. Die HPQ ist Liefervoraussetzung während der Laufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung.
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Los 1 wird nur in Verbindung mit Los 6 und 7 vergeben. Im Los 6 sind die Positionen 1 bis 17 für Festmengen- und Machbarkeitslose zwingend zu bepreisen. Los 7 ist zwingend vollständig zu bepreisen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für diese Losgruppe mehrere Rahmenvertragspartner zu binden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.