Cleaning services of transport equipment (Германия - Тендер #43028824) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Regio AG (Bukr 12) Номер конкурса: 43028824 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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FZR für DB Regio AG, Fahrzeugmanagement Nord
Reference number: 23FEA668343 Lose: 1.SBRR Los B, optional 2.RSN + 3.RE34:
Laufzeit jeweils 3 Jahren inkl. Option auf 2x 1 Jahr Verlängerung;
Los RE34 abweichend ohne Option
S-Bahn Rhein Ruhr
Lot No: 1verschiedene
Fahrzeuginnenreinigung nachts und Wendereinigung auf Regie; 2 Betriebsabschnitte
Verlängerungsoption 2x 1 Jahr
Dortmund-Siegerland-Express
Lot No: 2verschiedene
Fahrzeuginnenreinigung nachts und Wendereinigung auf Regie
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
(1) Eintragung in Berufs- oder Handelsregister oder Entsprechendes
(2) Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörde oder Entsprechendes
(3) Bescheinigung über die Eintragung in Handwerksrolle. das Berufsregister oder das Register der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder Entsprechendes
(4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Sozialversicherungsbeiträge oder Entsprechendes
(5) Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Entsprechendes bzw. des zuständigen Versicherungsträgers bei Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
(6) Gewerbezentralregisterauszug oder Entsprechendes
(7) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Pflichtkrankenkasse oder Entsprechendes
(8) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Entsprechendes.
Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen.
(9) Lieferanten Selbstauskunft, gültig ab 01.02.2018
(10) Bietereigenerklärung 208.1220V02
(11) Vertraulichkeitserklärung _2081220V08
(12) Nachweis über den, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Umsatz der Besonderen Leistungsarten, die mit den zu vergebenden Leitungen vergleichbar sind
(13) Jährlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
(14) Vorlage einer Referenzliste vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahren (möglichst unter Angabe der Ansprechpartner, Telefonnummern und Auftragswerte) oder Entsprechendes
(15) Nachweis der vorhandenen technischen Ausstattung/Geräte bezogen auf die zu vergebenden Leistungen oder Entsprechendes
(16) Nachweis über die maximale Anzahl eigener Mitarbeiter, die für die zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehen oder Entsprechendes
(17) Probereinigung: für Firmen, die bereits bei der DB Regio eine Probereinigung durchgeführt haben, können die früheren Ergebnisse zur Bewertung herangezogen werden.
(18) Nachweis von einem oder mehreren protokolierten Vor-Ort-Terminen für jedes Los erforderlich. (Muss-Kriterium).
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.