Vocational secondary education services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43028812) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Cham Номер конкурса: 43028812 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Fachpraktische Ausbildung +soz.päd. Betreuung von BIK/V, BIK und BVJ - Klassen SJ 2023-24 - BS Cham
Referenznummer der Bekanntmachung: SG 931/2023-1Betreuung von kooperativen Klassen an der BS Cham LOS 1) fünf Klassen BIK/V, zwei BIK, zwei BVJ/k LOS 2)vier Klassen KIK/V, 2 BIK, 1 BVJ/k
Los 1: 5 BIK/V, 2 BIK, 2 BVJ/k
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibung des fachpraktischen Teiles der Maßnahme mit
• fünf „Vorklassen zur Berufsintegrationsklasse (BIK/V)“ 1. Jahr,
• zwei „Berufsintegrationsklassen (BIK)“ 2. Jahr und
• zwei Klassen „kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k)“
für das Schuljahr 2023/24 am Berufsschulstandort Cham
Zuschlagskriterien:
Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los 2: 4 BIK/V, 2 BIK, 1 BVJ/k
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibung des fachpraktischen Teiles der Maßnahme mit
• vier „Vorklassen zur Berufsintegrationsklasse (BIK/V)“ 1. Jahr,
• zwei „Berufsintegrationsklassen (BIK)“ 2. Jahr und
• eine Klasse „kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k)“
für das Schuljahr 2023/24 am Berufsschulstandort Cham
Zuschlagskriterien:
Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.