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Government services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43028801)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Номер конкурса: 43028801
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061920230801 10:30Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
      Niedereimerfeld 22
      Arnsberg
      59823
      Germany
      E-Mail: s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E87964185
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E87964185

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stadtteilmanagement im Stadtumbaugebiet Hüsten, Begleitung der Netzwerkarbeit vor Ort, Einbindung der Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms, Beratung und Vermittlung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        75131000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.

        Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.

        Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.

        Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).

        Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.

        Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Stadtbezirk Hüsten

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Stadt Arnsberg hat das Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2007 fortgeschrieben und für die am 13.12.2006 vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossenen Stadtumbaugebiete Arnsberg und Hüsten Integrierte Handlungskonzepte (InHK, 2016) erarbeitet. Leitziel ist die Stärkung der Zentren und Stadtquartiere vor dem Hintergrund demographischer und wirtschaftsstruktureller Veränderungen.

        Als Standort des sich gerade in der Sanierung und Umbau befindenden Rathauses, seiner vielfältigen Schul- und Sportlandschaft und als Freizeitstandort mit dem Sport- und Solepark und dem Veranstaltungsplatz Riggenweide, nimmt Hüsten eine bedeutende Stellung als Arnsberger Stadtteil ein. Als drittbevölkerungsreichster Stadtteil ist Hüsten ebenfalls ein wichtiger Wohnstandort.

        Das lokale Geschäftszentrum liegt im historischen Kernbereich des Stadtteils, d.h. im Osten um die St.-Petri-Kirche und entlang der Markstraße. Aktuell weist das zentrale Geschäftszentrum vereinzelt erkennbare Leerstände auf.

        Für ansässige Unternehmen bietet Hüsten durch die sehr gute Verkehrsanbindung einen entscheidenden Standortvorteil. Überörtlich ist Hüsten durch die Bundesautobahn A 46, insbesondere an das Oberzentrum Dortmund angeschlossen. Der Bahnhof Neheim-Hüsten verbindet Hüsten mit Dortmund, Hagen, Winterberg und Kassel. Innerstädtisch ist Hüsten durch verschiedene Buslinien angebunden, sowie durch den Radexpressweg Arnsberg (RXA).

        Neben den Wald- und Landwirtschaftsflächen im Umfeld Hüstens stellen die Ruhr und ihr Nebenfluss Röhr prägende Landschaftsräume dar, die neben ihrer ökologischen Bedeutung hinaus auch eine wesentliche Naherholungsfunktion erfüllen.

        Für einen abgegrenzten Geltungsbereich im Stadtumbaugebiet Hüsten soll ein Haus- und Hofflächenprogramm (Fassadenprogramm) aufgelegt werden. Durch das Fassadenprogramm sollen private Investitionen in den Gebäudebestand initiiert und die Wohnqualität sowie das Erscheinungsbild gestärkt werden.

        Das Stadtteilmanagement soll die Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteur*innen in die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms einbinden, beraten und vermitteln.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-02
        Ende: 2025-09-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Vertragslaufzeit ist zunächst auf 2 Jahre befristet, um im laufenden Prozess auf etwaige Erfordernisse flexibel reagieren zu können. Es besteht die Option einer Verlängerung bis Ende 2027.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Büroreferenzen

        Qualifikationsnachweise Projektbeteiligte

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-01
      Ortszeit: 10:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-01
      Ortszeit: 10:30
      Ort:

      Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10

        Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10

        Kalendertage) vergangen sind.

        Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-19

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