Adult and other education services (Германия - Тендер #43028608) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Regen Номер конкурса: 43028608 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Regen: Adult and other education services
2023/S 119-376958
Social and other specific services – public contracts
Contract notice
Services
Section I: Contracting authority
Section II: Object
Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
Berufsintegrations- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen an der Staatl. Berufsschule Regen
- Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V)
- Berufsintegrationsklassen (BIK)
- Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Staatl. Berufsschule Regen mit Außenstelle Viechtach
- Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V)
- Berufsintegrationsklassen (BIK)
Staatl. Berufsschule Regen und Außenstelle Viechtach
- Berufsvorbereitungsklassen (BVJ/k)
Section IV: Procedure
Section VI: Complementary information
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.