Engineering services (Германия - Тендер #42926044) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz. Номер конкурса: 42926044 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Friedrich-Ebert-Kindertagesstättte Mannheim-Waldhof, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-3,8, Leistungsphasen (LPH) 1-9.
Reference number: 25-41-321759000-244Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-3,8
Mannheim
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI AG 1-3,8, Friedrich-Ebert-Kindertagesstättte Mannheim-Waldhof, Generalsanierung einer denkmalgeschützen Kindertagesstätte mit Erweiterungsneubau.
Leistungsphasen (LPH) 1-9 zu:
- Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
- Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen,
- Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen,
- Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
Das Kinderhaus wurde 1966 als Teil der Friedrich-Ebert-Schule durch die Architekten Carlfried Mutschler und Joachim Langner in Mannheim-Waldhof errichtet. Der Entwurf ist durch die spielerische Anordnung unterschiedlicher orthogonaler, polygonaler und freier Formen geprägt. Das Bestandsgebäude entwickelt sich überwiegend eingeschossig um einen organisch geformten, begrünten Innenhof. Lediglich der trapezförmige Baukörper im Westen ist mit einem Unter- und einem Obergeschoss insgesamt dreigeschossig gestaltet. Die Gesamtanlage der Friedrich-Ebert-Schule mit dem Kinderhaus wurde 2008 als Kulturdenkmal in die Denkmalliste des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.
Im April 2019 wurde mit der Generalsanierung des Schulgebäudes und dem Umbau in eine Ganztags-Grundschule begonnen. Das Kinderhaus soll in diesem Zuge denkmalgerecht saniert und in eine Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und drei Krippengruppen umgewandelt werden. Im Rahmen von Voruntersuchungen wurde eine mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmte Variante als Grundkonzeption für die Umnutzung des Kinderhauses erarbeitet.
Gemäß der Vorstudie kann der überwiegende Teil des Raumprogramms im Bestand untergebracht werden. Hierfür werden die vier Kindergartengruppen in den bestehenden Gruppenräumen des Kinderhauses (den sogenannten Achteck-Räumen) angeordnet, während die drei Krippengruppen in den organisch geformten Bestandsräumen am Innenhof Platz finden.
Als Erweiterung des Bestands wird in der Vorstudie ein eingeschossiger Anbau als Neubau an den trapezförmigen Baukörper vorgesehen. Dieser nimmt die Fläche der kleinen, ebenfalls trapezförmigen Freifläche ein, die dem zweigeschossigen Baukörper südwestlich vorgelagert ist. Der neue Anbau nimmt die zusätzlich erforderlichen Flächen für Nebenräume der Gruppenräume des Kindergartens auf. Das Obergeschoss des Bestandsgebäudes erhält über das Dach des Anbaus und eine Außentreppe einen 2. baulichen Rettungsweg.
Ein weiterer Anbau im Bereich des heutigen Nebeneingangs im Nordosten soll als Eingangsbereich der Krippe mit Nebenräumen gestaltet werden. Krippen- und Kindergartenräume erhalten somit eine klare räumlich-funktionale Trennung und Zuordnung mit zwei separaten Zugängen.
Die vorhandene Hausinstallation im Bestand wird demontiert und neu installiert. Die Bodenbeläge werden bei der Sanierung weitgehend entfernt. In den Gruppenräumen im Erdgeschoss soll eine Fußbodenheizung vorgesehen werden. Der Multifunktionsraum soll eine Deckenheizung erhalten.
Im Außenbereich sollen ein Wasserspielplatz sowie ein Brunnen geplant werden. Die Freianlagen sollen durch Regenwasserretention bewässert werden.
In den benachbarten Schulgebäuden wurde ein Lüftungskonzept mit Wärmetauscher - dezentrale Lüftungsgeräte in Gruppenräumen mit Nachtauskühlung - umgesetzt.
Projektziele:
s. Anlage Projektziele
Flächen:
Brutto-Grundfläche ca. 2.461 qm
Die neu zu errichtenden Erweiterungen umfassen ca. 235 qm und 45 qm BGF
Rahmentermine:
Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.
Zunächst soll eine 1. Bearbeitungsstufe (Leistungsphasen 1-3) bis zur Maßnahmengenehmigung beauftragt werden. Der Baubeginn ist abhängig vom Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an den benachbarten Schulgebäuden und soll voraussichtlich Ende 2026 erfolgen.
Baukosten:
Maßgeblich sind die in der Machbarkeitsstudie vom 12.04.2021 ermittelten Kosten, welche
für den voraussichtlichen Baubeginn Ende 2026 fortgeschrieben wurden.
KG 400 nach Anlagegruppen:
KG 410 ca. 486.000 EUR;
KG 420 ca. 497.000 EUR;
KG 430 ca. 174.000 EUR;
KG 470 ca. 60.000 EUR;
KG 480 ca. 24.500 EUR.
(jeweils netto)
Weitere Angaben s. VI.3
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a) Büroreferenz Sanierung (25 %):
Mind. eine geeignete Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung (AG 1-3) im Sinne der HOAI. Die Referenzleistung soll mit dem zu realisierenden Objekt vergleichbar sein:
- Sanierung mit besonderen Anforderungen zur Erhaltung von Bausubstanz,
- Auftragsumfang LPH 2-3,5-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (AG 1-3),
- Projektgröße: Baukosten der KG 410-430 brutto ≥ 250.000 €,
- Schwierigkeitsgrad: durchschn. Planungsanforderungen in Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad oder höher,
- in den letzten 5 Kalenderjahren erbracht (Beginn der Leistungserbringung LPH 2 nicht vor 2018 und Leistungserbringung LPH 8 spätestens 2023 begonnen).
b) Büroreferenz Gebäude mit Gruppen- oder Betreuungsräumen (25 %):
Mind. eine geeignete Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung (AG 1-3) im Sinne der HOAI. Die Referenzleistung soll mit dem zu realisierenden Objekt vergleichbar sein:
- Gebäude mit Gruppen- und/oder Betreuungsräumen,
- Auftragsumfang LPH 2-3,5-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (AG 1-3),
- Projektgröße: Baukosten der KG 410-430 brutto ≥ 250.000 €,
- Schwierigkeitsgrad: durchschn. Planungsanforderungen in Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad oder höher,
- in den letzten 5 Kalenderjahren erbracht (Beginn der Leistungserbringung LPH 2 nicht vor 2018 und Leistungserbringung LPH 8 spätestens 2023 begonnen).
c) Personenreferenz Projektleitung Gebäude mit Gruppen- oder Betreuungsräumen (25 %):
Mind. eine geeignete Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung (AG 1-3) im Sinne der HOAI. Die Referenzleistung soll mit dem zu realisierenden Objekt vergleichbar sein:
- Gebäude mit Gruppen- und/oder Betreuungsräumen,
- Auftragsumfang LPH 2-3,5-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (AG 1-3),
- Projektgröße: Baukosten der KG 410-430 brutto ≥ 250.000 €,
- Schwierigkeitsgrad: durchschn. Planungsanforderungen in Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad oder höher,
- in den letzten 5 Kalenderjahren erbracht (Beginn der Leistungserbringung LPH 2 nicht vor 2018 und Leistungserbringung LPH 8 spätestens 2023 begonnen).
d) Personenreferenz Bauleitung Gebäude mit Gruppen- oder Betreuungsräumen (25 %):
Mind. eine geeignete Referenz für Planungsleistungen des Leistungsbilds Technische Ausrüstung (AG 1-3) im Sinne der HOAI. Die Referenzleistung soll mit dem zu realisierenden Objekt vergleichbar sein:
- Gebäude mit Gruppen- und/oder Betreuungsräumen,
- Auftragsumfang LPH 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (AG 1-3),
- Projektgröße: Baukosten der KG 410-430 brutto ≥ 250.000 €,
- Schwierigkeitsgrad: durchschn. Planungsanforderungen in Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad oder höher,
- in den letzten 5 Kalenderjahren erbracht (Beginn der Leistungserbringung LPH 8 nicht vor 2018 begonnen und Leistungserbringung LPH 8 spätestens 2023 begonnen).
Vergleichbarkeit:
Für die objektiven Eignungskriterien werden für a), b), c) und d) jeweils 1 (mangelhaft) bis 5 (sehr gut) Punkte vergeben.
5 Punkte - sehr gut
4 Punkte - gut
3 Punkte - befriedigend
2 Punkte - ausreichend
1 Punkt - mangelhaft
Die eingreichten Referenzen werden vergleichend bewertet.
Wird für a) bis d) mehr als eine Referenz eingereicht, wird jeweils ein Mittelwert gebildet.
Insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Falls die Höchstzahl der Teilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3
Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 - 3) im Sinne der HOAI), da danach zunächst ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Auftrag stufenweise zu erweitern. Die weiteren Bearbeitungsstufen (Stufe II - Leistungsphasen 4-7 im Sinne der HOAI und III - Leistungsphasen 8 und 9 im Sinne der HOAI) werden mit entsprechendem Planungsfortschritt durch den Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen II und III besteht nicht; ebenso kein wie auch immer gearteter Anspruch auf Vergütung und/oder Kostenerstattung für den Fall der ausbleibenden Anschlussbeauftragungen der weiteren Bearbeitungsstufen.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
a) Angaben zum Büro / zur Person des Bewerbers, zur Rechtsform des Bewerbers einschließlich Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
b) Eigenerklärung über die Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
a) Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden mindestens 2.000.000 Euro
- für sonstige Schäden mindestens 1.000.000 Euro.
Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021,
2022), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
c) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und Innenräume) in den letzten 3 Jahren (2020, 2021,2022), sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Minimum level(s) of standards possibly required:zu a)
Mindestversicherungssummen:
- 2,0 Mio. EUR für Personenschäden pro Schadensfall,
- 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muß eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der Leistungsphase 8 nachweisen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
- Die Büroreferenzen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2023 begonnen haben.
- Die Personenreferenz Projektleitung darf mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2023 begonnen haben.
- Die Personenrefernz der Bauleitung darf mit der Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2018 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2023 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro, die Projektleitung und für die Bauleitung ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz - mit vergleichbarem Leistungsgegenstand wie unter II.2.9 beschrieben - vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter*innen / Büroinhaber*innen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
- Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/oder "Beratender Ingenieur" und/oder "M.Sc." und/oder "M.Eng." und/oder "B.Eng.", "Techniker" oder "Meister" oder vergleichbar zu tragen,
- Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für die ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen verfügen, oder dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
- Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt. - Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Contract performance conditions:Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Mannheim zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen - AVB-ft/MA-Stand 1.1.2018 (diese liegen den Wettbewerbsunterlagen bei)
Sonstige Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung gem. III.I.2),
b) Bei der Vertragsausführung darf nur Personal eingesetzt werden, die eine Erklärung gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben,
c) Gem. § 5 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg sind von den Bietern sowie anderen Unternehmen - soweit bei der Angebotsabgabe bekannt - Verpflichtungserklärungen über die Einhaltung des LTMG B-W abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz