Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #42925948) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 42925948 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Tragwerksplanung Gebäude
Reference number: H60b105323Tragwerksplanung Gebäude gemäß § 51 HOAI, LPH: 1 bis 6, sowie besondere Leistungen, für das Bauvorhaben Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit kulturellem Beratungszentrum Hanns-Seidel-Platz
München
Tragwerksplanung Gebäude, Grundleistungen gemäß § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6, sowie besondere Leistungen.
Auf dem Neuperlacher Hanns-Seidel-Platz soll ein belebtes und urbanes Stadtteilzentrum mit Verwaltung, Sozialbürgerhaus und eine kulturelle Nutzung entstehen, das die städtebauliche Mitte Neuperlachs komplettiert und ein Zeichen setzt.
Das Baugebiet, das sich im Eigentum der Landeshauptstadt München befindet, liegt südlich des Busbahnhofes am Hanns-Seidel-Platz. Im Nordwesten befindet sich der U-Bahnhof Neuperlach Zentrum, zu dem es einen Zugang gibt. Geplant ist ein Gebäude mit 15 oberirdischen Stockwerken und 3 Tiefgeschossen. Für die Baugrube geht man von einer umfassende Baugrubensicherung einschl. Wasserhaltung aus.
In dem Baukörper sollen verschiedene kommunale Nutzungen entstehen. Die Bedarfsmeldungen sind aktuell Kulturhaus mit Gastronomie (ca. 1.600 m2), Münchner Stadtbibliothek (ca. 1.580 m2), Münchner Volkshochschule (560 m2), Familien und Beratungszentrum (ca. 360 m2), Nachbarschaftstreff (270 m2), Sozialbürgerhaus, Bürgerbüro und Vollgastronomie.
Über die Bedarfe für die oben genannten Nutzungen hinausgehend zur Verfügung stehende Flächen werden der Nutzung durch die Verwaltung zugewiesen.
Der exakte Umfang dieser Flächen wird erst im weiteren Planungsverlauf
feststellbar.
Baukörper: BGF: ca. 22.000 qm, BRI: ca.88.000 m3
Hinweis: Anschaulich dargestellt in der Anlage 6 zum Vertrag, HSP-Überblick
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wert bar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Leistungsphasen
1 Grundlagenermittlung und 2 Vorplanung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Zweite Stufe: Lph 3
Dritte Stufe: Lph 4 und 5
Vierte Stufe: Lph 6
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf den Abschluss des Projektes.
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Berechtigung der Erstellung des
Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
• Bauwerkkosten brutto gem. DIN 276 Kostengruppe 300-400
• Leistungsphase 2-6 gem. HOAI § 51 im Referenzzeitraum selbstständig erbracht
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
• Planungsleistung für Weitgespannte Tragwerke (mind. LPH 2 und 3): Gebäude und/oder Gebäudeteile mit Stützweiten > 12 m.
• Planungsleistung für Weitgespannte Tragwerke (mind. LPH 2 und 3): Gebäude und/oder Gebäudeteile mit Auskragungen > 6 m
• Planungsleistung für Hochhaus (mind. LPH 2 und 3): Projekt , bei dem der Fussboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über Geländeoberfläche ist.
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-6 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe III.1.1.
Contract performance conditions:siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf den Abschluss des Projektes.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LHM, Baureferat, Verwaltung und Recht