Data-acquisition system (Германия - Тендер #42924724) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Hagen -FB 15- Номер конкурса: 42924724 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Feuerwehr Hagen - Leitstelle 2025 - Mobile Datenerfassung im Rettungsdienst
Reference number: 22-0736BS06Mobile Datenerfassung im Rettungsdienst, einschließlich des Ausbaus und der Ausstattung der Rettungsmittel.
Stadtgebiet Hagen 58095 Hagen
Die genutzte Technik der Leitstelle wird zurzeit im Rahmen eines Betreibervertrags durch die Fa. Siemens betrieben.
Dieser Vertrag endet im Jahr 2025. Zu diesem Zeitpunkt müssen die folgenden Gewerke ersetzt oder aktualisiert sein:
· Einsatzleitsystem
· Draht-Funk-System
· Wachalarmsystem
· Digitale Alarmierung
· Mobile Datenerfassung im Rettungsdienst
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Implementierung eines Systems zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst, einschließlich des Ausbaus und der Ausstattung der Rettungsmittel.
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag zur Beurteilung der persönlichen Lage folgende Angaben / Unterlagen einzureichen: 1. Eine aussagefähige schriftliche Unternehmensbeschreibung, insbes. des entsprechenden Geschäftszweiges (Angaben zum Unternehmen,Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr).
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Bieter ansässig ist (Handelsregisterauszug oder vergleichbar).
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formular 531 EU) - wenn zutreffend.
4. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Formular 521 EU); der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i.H.v. mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden, zweifach maximiert pro Jahr durch Vorlage einer Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (nicht älter als 6 Monate) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
- Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden
- Vergleichbare Referenzen in Deutschland im Rahmen der Notfallrettung des öffentlichen Rettungsdienstes die nicht älter als drei Jahre sind bezogen auf den Projektabschluss.
- Projekterfahrungen in der mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst in Deutschland.
- Größe und Leistungsfähigkeit des Unternehmens bezogen auf die abgefragten Technikbereiche.
Hier werden Umsatz, Qualitätsmanagement und Anzahl Mitarbeiter für die angefragten Technikbereiche der Bewerber gewertet.
- Bei der Anzahl der Wartungsreferenzen werden Wartungsverträge gewertet, die der Bieter innerhalb der letzten drei Jahre, für mindesten ein Jahr, erbracht hat. Es werden ausschließlich Wartungsreferenzen berücksichtigt, die der abgefragten Leistung entsprechen.
- Es wird die Einhaltung der vorgegebenen Zeit bis zum Beginn eines Vor-Ort-Einsatzes bei einem betriebsverhindernden Mangel gewertet. Als Zieladresse wird die Adresse der Feuer- und Rettungswache Ost herangezogen (Florianstr. 2, 58119 Hagen). Der Nachweis ist durch Ausdruck einer Fahrtzeitberechnung eines öffentlich zugänglichen Routenplaners an einem Montag um 08:00 Uhr zu erbringen. Die maximale Fahrzeit von dem Servicestandort zum Auftraggeber darf dabei 4 Stunden nicht überschreiten.
- Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 und DIN ISO 27001.
s. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen für IT-Aufträge
Im Projektraum werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.Weitere Informationen s. Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXTJYYDY16FLQNPS
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind
Stadt Hagen -FB 15-