Track construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924658) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG Номер конкурса: 42924658 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Gleisbauarbeiten
2023/S 116-363569
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
WE W101-103, 105, 106, Umbau W125, GE Gl. 62 und Rückbau Ablaufberg Gl. 62, Bf Kempten, Str. 5362, KTB und Rückbau TK-Anlagen
WE W101-103, 105, 106, Umbau W125, GE Gl. 62 und Rückbau Ablaufberg Gl. 62, Bf Kempten, Str. 5362, KTB und Rückbau TK-Anlagen
87435 Kempten
Gleiserneuerung ca. 686m; Erneuerung 5 Weichen;
Neubau von 4 Gleisquerungen, ca. 990m Betonkabelkanäle und ca. 250m aufgeständerter
Kunststoffkabelkanäle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
WE W101-103, 105, 106, Umbau W125, GE Gl. 62 und Rückbau Ablaufberg Gl. 62, Bf Kempten, Str. 5362, KTB und Rückbau TK-Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
87435 Kempten
Gleiserneuerung ca. 686m; Erneuerung 5 Weichen;
Neubau von 4 Gleisquerungen, ca. 990m Betonkabelkanäle und ca. 250m aufgeständerter
Kunststoffkabelkanäle
Bei der vorliegenden MKA handelt es sich um das Ausbau, Zwischenlagern und Wiederwendung der bestehenden Weichenantriebe aufgrund der fehlenden Materialisierung. Die Leistung ist zur Erreichung des Projektziels erforderlich und ist nicht der Leistungssoll vom Bau-AN zum Hauptvertrag.
Eine Aufteilung der Leistungen ist aus haftungstechnischen Gründen nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich. Im Falle von Mängeln an der erbrachten Leistung wäre eine Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders schwer. Alle durchgenden Weicheneinbauarbeiten werden durch den AN Bau durchgeführt. Aus diesem Grund kann ein Dritter nicht ohne erhebliche Koordinationsprobleme tätig werden.