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Roof works and other special trade construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924568)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Kreis Steinburg
Номер конкурса: 42924568
Дата публикации: 19-06-2023
Сумма контракта: 2 467 388 946 (Российский рубль) Цена оригинальная: 41 800 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023061420230724 10:00Regional or local authorityContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Kreis Steinburg
      Viktoriastr.16-18
      Itzehoe
      25524
      Germany
      Telefon: +49 482169497
      E-Mail: traetow@steinburg.de
      Fax: +49 4821699497
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0047
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-STEINBURG-2023-0047

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Kreishausneubau - 1.BA Dachdeckerarbeiten

        Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2023-0047
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45260000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Dachdeckerarbeiten;

        Gesamtbaumaßnahme Neubau Verwaltungsgebäude Größe von rd. 10.000 m² BGF in

        Stahlbetonbauweise.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 41 800 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        25524 Itzehoe

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ca. 2.400m² Dacheindeckung Neubau Satteldach Zink-Stehfalz mit Trennschicht aus strukturierter Trennlage auf bauseitiger Holzschalung einschl. Dachentwässerung: Einlaufbleche, Rinnen, Fallrohre.

        Erneuerung der Dachdeckung auf Satteldach Bestandsgebäude ca. 350m² mit Trennschicht aus strukturierter Trennlage auf bestehender Holzschalung einschl. Dachentwässerung: Einlaufbleche, Rinnen, Fallrohre.

        Ca. 2.100 m² Abdichtung Sohle Neubau mit Polymerbitumenschweißbahn.

        Dauerhaft auf der Dachfläche verbleibendes horizontales Seilsicherungssystem mit flexibler Führung.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 4
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen

        hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder

        Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der

        Bedingungen:

        Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur

        Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das

        Handelsregister behalten wir uns vor

        - die Gewerbeanmeldung,

        - den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,

        - die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie und

        Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach

        Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen

        niedergelassen ist, zu fordern.

        Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare

        Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für

        Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

        (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.

        Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124

        als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische

        Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen

        durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.

        Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen

        Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise

        von Ihnen zu verlangen:

        - eine Bankerklärung über die die finanzielle und

        wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten

        Auftrag,

        - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,

        - eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte

        Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten

        abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten

        Leistungen,

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen

        nicht älter als ein Jahr,

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.

        Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,

        - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

        nicht älter als ein Jahr,

        - Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das

        Unternehmen niedergelassen ist,

        - Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf

        Verlangen vorzunehmen.

        Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Für die Bewertung der technischen und beruflichen

        Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zu

        fordern:

        - mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,

        - Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

        - Erklärung über die Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt,

        - Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter

        Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

        Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        siehe Vergabeunterlagen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-22
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Kreis Steinburg Langer Peter 27a 25524 Itzehoe Deutschland

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle des Kreises Steinburg, keine Bieter oder deren Bevollmächtigte.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN , beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
        Düsternbrooker Weg 94
        Kiel
        24105
        Germany
        Kontaktstelle(n): 24105
        Telefon: +49 4319884542
        E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
        Fax: +49 4319884702
        Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        "Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

        Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.

        GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein

        Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

        werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits

        erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.

        2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

        der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

        später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

        Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

        Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        "Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das

        Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff.

        GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein

        Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

        Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

        nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

        gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben

        werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits

        erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.

        2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

        der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht

        später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

        worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

        Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur

        Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

        Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."

        siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
        Itzehoe
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-14

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