Furniture (Германия - Тендер #42924530) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Номер конкурса: 42924530 Дата публикации: 19-06-2023 Сумма контракта: 39 726 143 (Российский рубль) Цена оригинальная: 673 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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RV Büromöblierung 2023
Reference number: AZ 22 04 01 02 00 01 13_2023_MöblierungDie MPG hat einen regelmäßigen Bedarf zur Ergänzung ihrer vorhandenen Büromöblierung. Die Ausschreibung ist allein auf die Ergänzung der bestehenden Büromöblierung und Büroausstattung (Bestand) gerichtet und ist daher auf Büromöbel bzw. Büroausstattung der Hersteller bzw. Produktlinien beschränkt, die bereits beim Auftraggeber vorhanden und im Gebrauch sind. Gegenstand der Ausschreibung ist daher die Vergabe jeweils eines Abruf-Rahmenvertrags für jedes der nachgenannten Lose zur Beschaffung von Büromöbeln und Büroausstattung der entsprechenden Hersteller und Produktlinien. Ziel ist es, für jedes Los einen Auftragnehmer ("AN") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit entsprechenden Büromöbeln in Ergänzung zur vorhandenen Ausstattung versorgt.
"Büromöbel Sedus"
Lot No: 1München
Lieferung von Büromöbeln des Herstellers "Sedus Stoll AG" der in Kapitel 5.2 der VU und Anlage 7.1 genannten Produkte und Sondermobiliar direkt in die Büroräume oder an das Möbellager, optional inkl. Erbringen von Montageleistungen und Entsorgung der Verpackung, optional Erbringen von Planungsleistungen und Erstellen von Aufmaßen.
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zu-züglich der Vorlaufzeit (d.h. der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Leistungsbeginn). Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.7)
A: Höchstwert
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Aus der RV können insgesamt höchstens 791.000 EUR über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge), die sich wie folgt auf die einzelnen Lose aufteilen:
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- für das Los 1 "Büromöbel Sedus" insgesamt 650.000 EUR,
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- für das Los 2 "Bürostühle Dauphin" und Besucherstühle "Fiore" insgesamt 88.000 EUR,
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- für das Los 3 "Schreibtischleuchten und Bürostehleuchten Glamox" insgesamt 45.000 EUR und
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- für das Los 4 "Kleiderständer D-TEC" insgesamt 8.000 EUR.
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B: keine Mindestabnahmeverpflichtung
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
"Bürostühle Dauphin"
Lot No: 2München
Lieferung von Bürostühlen "AdJust magic2 opera-tor XL" des Herstellers "Dauphin HumanDesign® Group" direkt in die Büroräume oder an das Möbellager, optional inkl. Montageleistungen und Entsorgung der Verpackung (vgl. Kapitel 5.2 der VU und Anlage 7.2) "Besucherstühle Fiore" - Lieferung von Besucherstühlen "Fiore" Polstervariante des Herstellers "Dau-phin HumanDesign® Group" direkt in die Büroräume oder an das Möbellager, optional inkl. Montageleistungen und Entsor-gung der Verpackung (vgl. Kapitel 5.2 der VU und Anlage 7.2); Lieferung von weiteren Stuhlmodellen, Sonderausstattungen und alternativen Sitzlösungen (z.B. Loungemöbel) des Herstellers
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zu-züglich der Vorlaufzeit (d.h. der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Leistungsbeginn). Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.7)
A: Höchstwert
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Aus der RV können insgesamt höchstens 791.000 EUR über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge), die sich wie folgt auf die einzelnen Lose aufteilen:
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- für das Los 1 "Büromöbel Sedus" insgesamt 650.000 EUR,
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- für das Los 2 "Bürostühle Dauphin" und Besucherstühle "Fiore" insgesamt 88.000 EUR,
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- für das Los 3 "Schreibtischleuchten und Bürostehleuchten Glamox" insgesamt 45.000 EUR und
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- für das Los 4 "Kleiderständer D-TEC" insgesamt 8.000 EUR.
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B: keine Mindestabnahmeverpflichtung
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt
"Schreibtischleuchten Glamox"
Lot No: 3München
Lieferung von Schreibtischleuchten des Herstellers "Glamox GmbH" aus der Produktlinie "Ninety" (vgl. Kapitel 5.2 der VU und Anlage 7.3) an das Möbellager; Bürostehleuchten "Free F" des Herstellers "Glamox GmbH" ("Glamox) an das Möbel-lager oder optional direkt in die Büroräume inkl. Montageleistungen und Entsorgung der Verpackung.
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zu-züglich der Vorlaufzeit (d.h. der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Leistungsbeginn). Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Beschreibung der Optionen: siehe Ziffer II.2.7)
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Aus der RV können insgesamt höchstens 791.000 EUR über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge), die sich wie folgt auf die einzelnen Lose aufteilen:
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- für das Los 1 "Büromöbel Sedus" insgesamt 650.000 EUR,
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- für das Los 2 "Bürostühle Dauphin" und Besucherstühle "Fiore" insgesamt 88.000 EUR,
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- für das Los 3 "Schreibtischleuchten und Bürostehleuchten Glamox" insgesamt 45.000 EUR und
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- für das Los 4 "Kleiderständer D-TEC" insgesamt 8.000 EUR.
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B: keine Mindestabnahmeverpflichtung
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
"Kleiderständer D-TEC"
Lot No: 4Lieferung von Kleiderständern "TIM S" des Herstellers "D-TEC" direkt in die Büroräume oder an das Möbellager, optional inkl. Montageleistungen und Entsorgung der Verpackung (vgl. Kapitel 5.2 der VU und Anlage 7.4)
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zu-züglich der Vorlaufzeit (d.h. der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Leistungsbeginn). Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Beschreibung der Optionen: Ziffer II.2.7)
A: Höchstwert
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Aus der RV können insgesamt höchstens 791.000 EUR über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge), die sich wie folgt auf die einzelnen Lose aufteilen:
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- für das Los 1 "Büromöbel Sedus" insgesamt 650.000 EUR,
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- für das Los 2 "Bürostühle Dauphin" und Besucherstühle "Fiore" insgesamt 88.000 EUR,
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- für das Los 3 "Schreibtischleuchten und Bürostehleuchten Glamox" insgesamt 45.000 EUR und
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- für das Los 4 "Kleiderständer D-TEC" insgesamt 8.000 EUR.
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B: keine Mindestabnahmeverpflichtung
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
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Allgemein zur Eignung, zur Bietergemeinschaft und zum Einsatz anderer Unternehmen siehe unten VI.3.
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A) EK-01-A: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung):
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Nachzuweisen ist für alle Lose das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen. Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern:
• die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und
• den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
Dem Bieter steht frei, diese Angaben/Nachweise auch schon früher einzureichen.
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B) EK-02-A: Unternehmensdarstellung (Erklärung):
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Für alle Lose werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer verlangt:
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- Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse)
- Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittle-ren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunter-nehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
- falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilneh-mer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum mögli-chen Abruf der Dokumente),
- Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens.
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C) EK-03-A: Berufs- oder Handelsregistereintragung (Erklärung):
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
A) EK-04-A: Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung):
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Der Auftraggeber fordert, dass für alle Lose eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/ wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
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- für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
- für Vermögensschäden mindestens 250.000,00 EUR (zweifach maximiert)
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Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentende-ckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr).
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Im Falle einer BG bzw. einer Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. alle Beteiligten an der Eignungsleihe das Vorlie-gen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addier-ten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragneh-mer zu fordern.
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B) EK-05-A - EK-06-A: Umsatzdarstellung (Erklärung)
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter zudem eine Erklärung über
- den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
- den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "Lieferung und Montage von Büromöbeln und Büroaus-stattung" (EK-06-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) abzugeben. Sofern für das Jahr 2022 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
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Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
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Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 250.000,00 EUR (zweifach maximiert).
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Mindestanforderungen für Los 1:
Hinsichtlich der geforderten Angaben zum Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) und zum spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens (EK-06-A) gelten nur für das Los 1 "Büromöbel Sedus" folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden:
- Gesamtjahresumsatz: mindestens 500.000,- EUR
- spezifischer Jahresumsatz im Bereich "Lieferung und Montage von Büromöbeln und Büroausstattung": mindestens 250.000,- EUR
EK-07-A: Unternehmensreferenzen (Erklärung)
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Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der in dem jeweiligen Los ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch geeignete Referenzen über jeweils ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die darzustellenden Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
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Die Leistungen müssen in den folgenden Bereichen erbracht worden sein:
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Los 1: Lieferung von Büromöbeln/-ausstattung/-stühlen und/oder Büroeinrichtungs-/Büroausstattungs-Planungsleistungen
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Los 2, 3, 4: Lieferung von Büromöbeln/-ausstattung/-stühlen
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Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
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- Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten;
- Angaben zum Auftragszeitraum;
- aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
- Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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- Für Lose 1 bis 4 gilt:
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Der Bieter hat pro Los mindestens eine Referenz anzugeben. Die Referenzen müssen in den drei (3) Jahren vor der Bekanntmachung erbracht worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen (EK-07-A) Lose 1 bis 4:
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Der Bieter hat pro Los mindestens eine Referenz anzugeben. Die Referenzen müssen in den drei (3) Jahren vor der Bekanntmachung erbracht worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
A) Russland-Sanktionen
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Jeder Bieter muss unter Verwendung von Anlage 4 "Russland-Sanktionen" erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zu-sammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht (Ausschlusskriterium).
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B) Verpflichtungserklärung Datenschutz
Der Bieter ist im Falle der Auftragsausführung verpflichtet, die im jeweiligen Vertrag enthaltenen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die vertragliche Verpflichtung findet sich in § 8 im jeweiligen Vertrag.
entfällt
A: Höchstwert
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Aus der RV können insgesamt höchstens 791.000 EUR über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge), die sich wie folgt auf die einzelnen Lose aufteilen:
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- für das Los 1 "Büromöbel Sedus" insgesamt 650.000 EUR,
--
- für das Los 2 "Bürostühle Dauphin" und Besucherstühle "Fiore" insgesamt 88.000 EUR,
--
- für das Los 3 "Schreibtischleuchten und Bürostehleuchten Glamox" insgesamt 45.000 EUR und
--
- für das Los 4 "Kleiderständer D-TEC" insgesamt 8.000 EUR.
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B: keine Mindestabnahmeverpflichtung
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zuläs-sigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auf-traggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnah-me gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Ein-leitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der /Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zuläs-sigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auf-traggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnah-me gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Ein-leitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der /Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement