Electrical wiring and fitting work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924408) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe Номер конкурса: 42924408 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neuerrichtung Sicherheitszentrale und Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2023-1111Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV (DIN 18 382);
Justizvollzugsanstalt Frankfurt III, Obere Kreuzäckerstr. 4, 60435 Frankfurt
Die neu zu errichtende Sicherheitszentrale ist in die bestehende Infrastruktur der JVA Frankfurt am Main III einzubinden. Dabei ist die Betriebsbereitschaft der vorhandenen Zentrale bis zu deren Nutzungsende zu sichern. Ziel ist es, im Zuge des Umzuges der Sicherheitszentrale ein Leitstandsystem einzurichten. Unterschiedliche Systeme und Anlagen sollen hierbei mit einem Managementsystem gekoppelt werden, um deren Meldungen durch eine einheitliche Bedienoberfläche grafisch und in Textform zu visualisieren, zu dokumentieren und zu archivieren.
Folgende Subsysteme sollen über das Alarmmanagementsystem bedient werden: Brandmeldeanlage, Beamten-Notruf-Anlage, Haftraumkommunikations-Anlage, Videoüberwachungsanlage, Personen-Notsignal-Anlage, Störmelde- und Türüberwachungsanlage, Gegensprechanlage und Zaundetektionsanlage.
Nach Fertigstellung der neuen Sicherheitszentrale werden in sämtlichen Gebäuden der JVA FFM III die vorstehend aufgeführten Subsysteme erneuert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "Keine"
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.