Switchgear (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924319) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Westfalen Weser Netz GmbH Номер конкурса: 42924319 Дата публикации: 19-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Herstellen, Liefern und Montieren einer SF6 isolierten, typgeprüften 10-/30-kV Schaltanlage in unserem Umspannwerk Rinteln Nord, Angebotsphase
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-WWNHerstellung sowie Liefern und Montieren einer SF6 isolierten typgeprüften 10-/30-kV-Einfachsammelschienen-Schaltanlage mit fest eingebauten Dreistellungsschaltern mit Trenner, Erder und Vakuumleistungsschalter für das Umspannwerk Rinteln Nord (im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH)
Westfalen Weser Netz GmbH Bielefelder Straße 3 32051 Herford Umspannwerk Rinteln Nord
Wilhelm-Raabe Weg 27
31737 Rinteln
Die Westfalen Weser Netz GmbH beabsichtigt den Neubau einer typgeprüften SF6-isolierten 6 feldrigen 30 kV- sowie 11 feldrigen 10-kV-Einfachsammelschienen-Schaltanlage mit fest eingebauten Dreistellungsschaltern mit Trenner und Erder und Vakuumleistungsschalter im Umspannwerk Rinteln Nord.
(im Netzgebiet der Westfalen Weser Netz GmbH)
Die technischen Daten und die konstruktive Ausführung der Anlage ist an die "6_WWN 17334 Technische Spezifikation für Leistungsschalteranlagen" Stand 20.10.2021
angelehnt.
Die Schaltanlage ist nach IEC 62271-200 für die Verfügbarkeitsklasse LSC 2B in der Schottungsklasse PM und nach Störlichtbogen-Qualifikation IAC A FLR 20kA 1s zu errichten.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der als Anlage zur Verfügung gestellten techn. Leistungsbeschreibung.(0_technische Leistungsbeschreibung UW Rinteln Nord.pdf)
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" www.dtvp.de einzureichen.
Bieterfragen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
Gestellte Bieterfragen werden allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Die Anonymisierung bezieht sich dabei nur auf den Absender, nicht auf den Inhalt der gestellten Bieterfrage. Die Bieterfragen sind daher so zu stellen, dass sie allen anderen Bietern gleichfalls zur Kenntnis gebracht werden können, um dem Gleichbehandlungsgebot Rechnung zu tragen.
Die Bieterfragen sind unter konkreter Bezugnahme der fraglichen Stelle in den Vergabeunterlagen zu stellen.
Bieterfragen zur Aufforderung zur Angebotsabgabe können bis zum
17.03.2023, 9:00 Uhr
an das oben genannte Vergabeportal www.dtvp.de/satellite/notice gesendet werden.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" www.dtvp.de einzureichen.
Bieterfragen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen.
Gestellte Bieterfragen werden allen anderen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Die Anonymisierung bezieht sich dabei nur auf den Absender, nicht auf den Inhalt der gestellten Bieterfrage. Die Bieterfragen sind daher so zu stellen, dass sie allen anderen Bietern gleichfalls zur Kenntnis gebracht werden können, um dem Gleichbehandlungsgebot Rechnung zu tragen.
Die Bieterfragen sind unter konkreter Bezugnahme der fraglichen Stelle in den Vergabeunterlagen zu stellen.
Bieterfragen zur Aufforderung zur Angebotsabgabe können bis zum
17.03.2023, 9:00 Uhr
an das oben genannte Vergabeportal www.dtvp.de/satellite/notice gesendet werden.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster) gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 160 Abs. 3 GWB)