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Food parcels (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42924305)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-
Номер конкурса: 42924305
Дата публикации: 19-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061420230717 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-
      Seibertzstraße 1
      Arnsberg
      59821
      Germany
      Telefon: +49 2931/82-2471
      E-Mail: zentrale.vergabestelle-vms@bra.nrw.de
      Fax: +49 2931/82-2824
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDEY168PQ3GH/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDEY168PQ3GH

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        LEA Catering 2023

        Referenznummer der Bekanntmachung: 23-044
      2. CPV-Code Hauptteil:
        15897300
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Cateringdienstleistung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes NRW für Flüchtlinge in Bochum;

        Beginn 01.12.2023, Grundlaufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsoption bis maximal Ende 11/2027

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        55500000, 55523000, 85312200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bezirksregierung Arnsberg - Landeserstaufnahmeeinrichtung Gersteinring 50 44791 Bochum

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Cateringdienstleistung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes NRW für Flüchtlinge in Bochum;

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Grundlaufzeit 2 Jahre ab dem 01.12.2023 bis zum 30.11.2025,mit Verlängerungsoption bis maximal Ende 11/2027

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bieter hat mit seinem Angebot im Erklärungsvordruck Anhang 3

        - ein Firmenprofil vorzulegen

        - den Umsatz der letzten 3 Jahre (2020, 2021 und 2022) netto in EURO und

        - die Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2020, 2021 und 2022) anzugeben.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen anzugeben. Dies kann formlos erfolgen.

        Folgende Angaben müssen enthalten sein:

        - Projekt

        - Auftraggeber

        - Leistungszeitraum

        - Auftragswert

        - Art und Umfang der gelieferten Lebensmittel

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-17
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-08-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-17
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteilt
    3. Zusätzliche Angaben

      Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

      1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.

      2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz NRW unter https://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

      3. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.

      4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Daher sind den Vergabeunterlagen weitere Vertragsbedingungen beigefügt, die der Auftragnehmer einzuhalten hat.

      5. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis zum Ablauf des 05.07.2023 über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.

      6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Wettbewerbsregisterauszug einholen wird.

      7. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot im Erklärungsvordruck Anhang 3

      - ein Firmenprofil vorzulegen

      - den Umsatz der letzten 3 Jahre (2020, 2021 und 2022) netto in EURO und

      - die Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2020, 2021 und 2022) anzugeben.

      .

      8. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit seinem Angebot Referenzen anzugeben.

      Folgende Angaben müssen enthalten sein:

      - Projekt

      - Auftraggeber

      - Leistungszeitraum

      - Auftragswert

      - Art und Umfang der gelieferten Lebensmittel

      9. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in Vergabeunterlagen enthalten).

      10. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, die von allen Mitgliedern zu unterzeichnen ist (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).

      11. Eine Objektbesichtigung der Landeserstaufnahmeeinrichtung ist nicht vorgesehen.

      12. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder einer diesen Einrichtungen vergleichbaren Einrichtung (nachfolgend: bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.

      Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter mit dem Angebot durch einen der folgenden Nachweise belegen:

      - Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstätte für behinderte Menschen gemäß § 142 SGB IX,

      - Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstätte nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG). Das BliwaG wurde durch Artikel 30 des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BGBl I S. 2246) mit Wirkung zum 14.09.2007 aufgehoben. Blindenwerkstätten, die am 13.09.2007 staatlich anerkannt waren, genießen gemäß § 143 SGB IX in Verbindung mit § 141 SGB IX bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz,

      - bei ausländischen Bietern Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.

      Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEY168PQ3GH

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Telefon: +49 251/411-1691
        E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
        Fax: +49 251/411-2165
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-14

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