Engineering-design services for traffic installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42849332) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42849332 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2023/S 115-358163
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung ESTW Eidelstedt Lph 2 (optional Lph 3 und 4, 5-7 und 9)
Hauptleistung Lph 2
Eidelstedt
Planungsleistung ESTW Eidelstedt Lph 2
- Fachplanung Technische Streckenausrüstung - LST - 50Hz
- Fachplanung Technische Streckenausrüstung - BÜ - LST - 50Hz
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung ESTW-A Modulgebäude
- Objektplanung Freianlagen
- Technische Ausrüstung ESTW-A Modulgebäude
Für die darin enthaltene LST-Planung wird die Erbringung in Eigenleistung im TW gefordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistung ESTW Eidelstedt Lph 2 (optional Lph 3 und 4, 5-7 und 9)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie groeßer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Eidelstedt
Planungsleistung ESTW Eidelstedt Lph 2
- Fachplanung Technische Streckenausrüstung - LST - 50Hz
- Fachplanung Technische Streckenausrüstung - BÜ - LST - 50Hz
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung ESTW-A Modulgebäude
- Objektplanung Freianlagen
- Technische Ausrüstung ESTW-A Modulgebäude
Für die darin enthaltene LST-Planung wird die Erbringung in Eigenleistung im TW gefordert.
Leistungsänderung 8, GRE, Planung LSW
Planunggsleistung zum Versetzen von Elementen der schon
bestehenden Lärmschutzwand in Eidelstedt auf Grund von Zwängen aus
der Kabeltiefbauplanung.
Die Firma GRE ist in die örtlichen Gegebenheiten eingewiesen und mit der Kabeltiefbauplanung bereits vertraut. Um dieKabeltiefbauplanung abschließen zu können, müssen Elemente der Lärmschutzwand versetzt werden. Hier ist ein Wechselbedingt durch die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten seitens GRE und der engenTerminschiene zur Fertigstellung derKabeltiefbauplanung, nur mit deutlichem Mehraufwand und der Gefahr des Verzuges der Fertigstellung der geschludeten Leistungdes AN verbunden. Desweiteren erfolgt die Planung der Lärmschutzwand auf den selben Plänen, wie der Kabeltiefbau, weshalbbeides einen deutlich erhöhten Kommunikationsaufwand unter den Planern beinhaltet. Ein Terminverzug der Kabeltiefbauplanunghat direkte Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin der vom AN geschuldeten Leistung, den Planungsbeginn der AP und dieangemeldeten Planprüfungen. Dies hat deutliche Zusatzkosten und die Gefährundung der ersten Sperrpausen im Februar zurFolge.