Laminators (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42848418) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Номер конкурса: 42848418 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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RV KdB Laminiergeräte A3
Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2023-0167Rahmenvereinbarung für das Kaufhaus des Bundes: Laminiergeräte DIN A3
Laminiergerät für regelmäßiges / häufiges Laminieren
Los-Nr.: 1Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Laminiergeräten mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Die geschätzte Abnahmemenge kann um bis zu 10 % überschritten werden.
Los 1 Laminiergeräte für regelmäßiges / häufiges Laminieren bis zur Größe DIN A3
- Mindestabnahmemenge: 0 Stück
- geschätzte Abnahmemenge: 444 Stück
- Maximalbestellmenge: 488 Stück (= geschätzte Abnahmemenge zzgl. 10%)
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerung tritt stillschweigend in Kraft, wenn die geschätzte Abnahmemenge drei Monate vor Vertragsende nicht erreicht wurde oder eine der Vertragsparteien nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt hat.
Laminiergerät für gelegentliches Laminieren
Los-Nr.: 2Diverse Behörden und Einrichtungen des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland
Rahmenvereinbarungen über den Kauf und die Lieferung von Laminiergeräten mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Die geschätzte Abnahmemenge kann um bis zu 10 % überschritten werden.
Los 2 Laminiergeräte für gelegentliches Laminieren bis zur Größe DIN A3
- Mindestabnahmemenge: 0 Stück
- geschätzte Abnahmemenge: 537 Stück
- Maximalbestellmenge: 590 Stück (= geschätte Abnahmemenge zzgl. 10%)
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate durch die Auftraggeberin. Die Verlängerung tritt stillschweigend in Kraft, wenn die geschätzte Abnahmemenge drei Monate vor Vertragsende nicht erreicht wurde oder eine der Vertragsparteien nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt hat.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer marktüblichen Betriebs- bzw. Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung
entfällt
entfällt
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.