Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42848358) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: AWA Entsorgung GmbH Номер конкурса: 42848358 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bioabfallverwertung für die AWA Entsorgung GmbH (Würselen)
Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2023-05Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 1)
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Mengenlos 2).
Übernahme und Verwertung von Bioabfall - Los 1
Los-Nr.: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
– Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle;
– Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden
Verwertungsanlage;
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Störstoffe.
Die Verträge verlängern sich automatisch um jeweils zwei
Monate (bis max. 31.12.2027), falls sie nicht bis zum 30.11.2026 und nachfolgend zwei Monate
vor Ende der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden (Verlängerungsoptionen
Übernahme und Verwertung von Bioabfall - Los 2
Los-Nr.: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme des Bioabfalls an der Umschlagstelle;
– Transport des Bioabfalls zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden
Verwertungsanlage;
– Behandlung bzw. Verwertung der übernommenen Bioabfälle;
– Vermarktung des Produktes (z. B. Kompost, Gärreste);
– Entsorgung der bei der Behandlung/Verwertung anfallenden Störstoffe.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwei Monate (bis max. 31.12.2027), falls sie nicht bis zum 30.11.2026 und nachfolgend zwei Monate vor Ende der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoptionen).
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bioabfall.
– Nutzungsnachweis/-e für die jeweils angebotene/-n Verwertungsanlage/-n für Bioabfall.
– Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg/a Bioabfall. Die Referenz ist für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einer Abgabe zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
– Nutzungsnachweis/-e für die jeweils angebotene/-n Verwertungsanlage/-n für Bioabfall. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung und besonderen vertraglichen Bedingungen“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.