Road transport services (Германия - Тендер #42848197) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH Номер конкурса: 42848197 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fahrdienstleistungen für den allgemeinen ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Bereich der Kreisstelle Mönchengladbach
Fahrdienstleistungen für den allgemeinen ärztlichen Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein im Bereich der Kreisstelle Mönchengladbach
Mönchengladbach
Die KV Nordrhein hat die GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH, ihre 100%ige Tochtergesellschaft, mit der Organisation und der Durchführung des allgemeinen ärztlichen Notdienstes beauftragt.
Im Wege eines Offenen Verfahrens beabsichtigt die GMG die im Folgenden beschriebene Fahrdienstleistung zur Unterstützung der Ärzte bei der Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen des Notdienstes zu vergeben. Der Fahrdienst wird im Rahmen der Sicherstellung auf der Grundlage des § 75 Abs. 1 SGB V i. V. m. der Gemeinsamen Notdienstordnung (NDO) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) betrieben.
Vertragspartner des künftigen Auftragnehmers wird die GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH.
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung von Fahrzeugen mit Fahrern zur Beförderung der Ärzte im allgemeinen ärztlichen Notdienst.
Die Grundlage für die Organisation und Durchführung des ärztlichen Notdienstes im Bereich der Kreisstelle Mönchengladbach ist der Organisationsplan gem. § 11 der Gemeinsamen Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Ärztekammer Nordrhein.
Details zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).