IT services: consulting, software development, Internet and support (Германия - Тендер #42848173) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Beschaffungsamt des BMI Номер конкурса: 42848173 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Bonn: IT services: consulting, software development, Internet and support
2023/S 115-355042
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren des BVA: Entwicklung und Pflege von Fachverfahren LOS 5
RV IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und –verfahren : Entwicklung und Pflege von Fachverfahren Los 5
Köln
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern beabsichtigt im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Dienstleistungen zur Unterstützung der Entwicklung / Gestaltung / Durchsetzung einer übergreifenden Enterprise-Architektur im Bundesverwaltungsamt (BVA) sowie zur Unterstützung der Steuerung und des Managements komplexer IT-Projekte. Dieses Vergabeverfahren ist Teil der Gesamtausschreibung „IT-Dienstleistungen zur Unterstützung von Fachaufgaben und -verfahren der Abteilung S und der Referatsgruppe BSII des Bundesverwaltungsamtes“, welches insgesamt 6 Lose umfasst. Im vorliegenden Verfahren werden die Leistungen für das Los 5 (SW- Entwicklung und Pflege) ausgeschrieben.
Eine Verlängerungsmöglichkeit des Vertrages um zweimal je ein Jahr ist im Vertrag vorgesehen.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Change Request 02
Section VI: Complementary information
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Köln
Gegenstand der Rahmenvereinbarung B 14.15–2612/17/VV:9 sind Softwarerealisierungsleistungen für unterschiedliche Fachverfahren (u. a. Datenabgleichverfahren, Waffenregister, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Staatsangehörigkeit, Spätaussiedler, Querschnittskomponenten, Register Factory/IsyFact) und die zugehörigen Individualsoftware-Anwendungen des BVA.
Die Erreichung der Obergrenze der Rahmenvereinbarung und CR01, sowie der damit einhergehende Mehrbedarf beruht auf nachfolgenden Umständen:
Die Änderung des Auftrages ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Auf dem OZG basierende Anforderungen sowie die neuen Vorgaben europäischer Richtlinien führten zu gestiegenen Anforderungen an verschiedene Verfahren, die ursprünglich nicht eingeplant waren. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu begründen, dass alle Vorhaben und Verfahren im Bereich der öffentlichen Sicherheit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage schneller als bisher geplant auf jeweils neue Technologien als Basis der Systeme umgestellt werden müssen. Es gilt, Sicherheitslücken zu vermeiden und zu schließen. Das BVA kann die zusätzlich erforderlichen Leistungen nicht mit eigenen Ressourcen decken. Die Vertragsobergrenze wurde daher gemäß VII.2.3 erhöht.
Ein Wechsel des Dienstleisters wäre für das BVA mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde die Erreichung der Ziele der europäischen Sicherheitspolitik gefährden, da hier gegebenenfalls Probleme bei der Kompatibilität entstehen könnten. Die Erbringung der Zusatzleistung durch einen neuen anderen Auftragnehmer würde zudem zu längeren Verzögerungen bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Software führen und zu laufenden Überwachungserfordernissen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen. Bestehende terminliche Zusagen, Release- und Roll Out Termine könnten nicht gehalten werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde alle Projektziele in einer für den AG unzumutbarer Weise gefährden. Letztendlich stehen alle Projekte unter Zeitdruck und die Einarbeitung einer anderen Firma in eine Vielzahl von Systemen, welche sich alle in verschiedenen Entwicklungsphasen befinden, ist für eine fach-, sach- und zeitgerechte Entwicklung nicht zielführend.