Engineering design services (Германия - Тендер #42848165) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 42848165 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Engineering design services
2023/S 115-359714
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd bis Hürth-Kalscheuren; BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7)
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke (ÜBW) Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd (ausschl.) bis Bf Hürth-Kalscheuren (einschl.); BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7).
BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (ÜBW auch opt. Lph 6+7); Verkehrsanlagenplanung inkl. 3 Verkehrsstationen (Neubau bzw. Anpassung) sowie techn. Ausrüstung (alle Fachgewerke), Anpassung bzw. Erweiterung Bestandsanlagen (Ingenieurbauwerke) sowie Neubau Überwerfungsbauwerke, Planung SSW einschl. Tragwerksplanung, BIM-Vermessungsleistungen, landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Vorprüfung/-Verträglichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Fachbeitrag zum Artenschutz, faunistische Planungsraumanalyse, Schalltechnische Untersuchung, planungsbegleitende Bauüberwachung
Beauftragung: Planungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Techn. Ausrüstung, je Lph 1-2/ TWP Lph 2/ BIM-Vermessungsleistungen Leistungsstufe (Lst) 1-7/ FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie Teile der Lph 1-2/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht Lph 1/ Fachbeitrag zum Artenschutz Lph 1/ faunistische Planungsraumanalyse Lph 1-5/ planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd bis Hürth-Kalscheuren; BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7)
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
Köln, Kreisfreie Stadt
Ausbau Knoten Köln – Westspange + Überwerfungsbauwerke (ÜBW) Hürth-Kalscheuren, PA2: Köln Süd (ausschl.) bis Bf Hürth-Kalscheuren (einschl.); BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (+ÜBW Lph 6+7).
BIM-Planung Lph 1+2, Option Lph 3+4 (ÜBW auch opt. Lph 6+7); Verkehrsanlagenplanung inkl. 3 Verkehrsstationen (Neubau bzw. Anpassung) sowie techn. Ausrüstung (alle Fachgewerke), Anpassung bzw. Erweiterung Bestandsanlagen (Ingenieurbauwerke) sowie Neubau Überwerfungsbauwerke, Planung SSW einschl. Tragwerksplanung, BIM-Vermessungsleistungen, landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Vorprüfung/-Verträglichkeitsstudie, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, Fachbeitrag zum Artenschutz, faunistische Planungsraumanalyse, Schalltechnische Untersuchung, planungsbegleitende Bauüberwachung
Beauftragung: Planungen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Techn. Ausrüstung, je Lph 1-2/ TWP Lph 2/ BIM-Vermessungsleistungen Leistungsstufe (Lst) 1-7/ FHH-Vorprüfung, -verträglichkeitsstudie Teile der Lph 1-2/ Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht Lph 1/ Fachbeitrag zum Artenschutz Lph 1/ faunistische Planungsraumanalyse Lph 1-5/ planungsbegleitende Bauüberwachung Lph 1-2
Der AN ist mit den Planungsleistung (Lph 1+2) beauftragt. Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Trassierungsvarianten nach HOAI untersucht – die Forderungen der BAst (Anordnung der Überwerfungsbauwerke muss alle Möglichkeiten der Eifelbahntrassierung (Bestand/Umfahrung) berücksichtigen) konnten jedoch nicht in einer Variante trassierungstechnisch erfüllt werden (zu große Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung der Ortschaft/Landschaft), sodass je eine Variante für die optimale Ortsdurchfahrt (v1) und eine Variante für die optimale Ortsumfahrung Hürth-Fischenichs (v4) entstand.
Auf Grund der zueinander verschiedenen/ unterschiedlichen Rahmenbedingungen stellen die beiden Trassierungen 1 und 4 für alle Gewerke Alternativen dar. Bisher wurde gemäß Vorgabe des EBAs und Beauftragungsstand die Trassierungsalternative 1 beplant. Die nun erforderliche vertiefte Untersuchung der Fachgewerke für die Machbarkeit der Trassierungalternative 4 ist nicht über die beauftragte Variantenbetrachtung nach HOAI abgedeckt. Das EBA finanziert nur eine Planung. Hierzu wird im Zuge dieses Nachtrags zunächst die Machbarkeit der Trassierungsalternative 4 (Ortsumfahrung Fischenich) untersucht bzw. sichergestellt, um die Umsetzung beider Trassierungen für die ausstehende Entscheidung zur Ortsumfahrung/Ortsdurchfahrt Fischenichs (durch das Projekt Eifelstrecke) zu gewährleisten. Die Option zur vertieften Ausarbeitung der Alternative 4 im Rahmen der Vorplanung wird ggf. nach dem Variantenentscheid für eine Umfahrung Fischenich später beauftragt.
(MKA 13_03)
Auf Grund der zueinander verschiedenen/ unterschiedlichen Rahmenbedingungen stellen die beiden Trassierungen 1 und 4 für alle Gewerke Alternativen dar. Bisher wurde gemäß Vorgabe des EBAs und Beauftragungsstand die Trassierungsalternative 1 beplant. Die nun erforderliche vertiefte Untersuchung der Fachgewerke für die Machbarkeit der Trassierungalternative 4 ist nicht über die beauftragte Variantenbetrachtung nach HOAI abgedeckt. Das EBA finanziert nur eine Planung. Hierzu wird im Zuge dieses Nachtrags zunächst die Machbarkeit der Trassierungsalternative 4 (Ortsumfahrung Fischenich) untersucht bzw. sichergestellt, um die Umsetzung beider Trassierungen für die ausstehende Entscheidung zur Ortsumfahrung/Ortsdurchfahrt Fischenichs (durch das Projekt Eifelstrecke) zu gewährleisten.
Diese Umstände konnten im Zuge der Ausschreibung nicht vorhergesehen und somit in der Beauftragung des Generalplaners nicht beschrieben werden.