Computer equipment and supplies (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42848140) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Ebersberg Номер конкурса: 42848140 Дата публикации: 16-06-2023 Сумма контракта: 14 136 722 (Российский рубль) Цена оригинальная: 239 490 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Landkreis Ebersberg: Lieferung Lehrerdienstgeräten II
Referenznummer der Bekanntmachung: EBE-2023-EU01Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von IT-Technik für Schulen im Landkreis Ebersberg.
Los 1 Laptops
Los-Nr.: 1Landkreis Ebersberg
Lieferung von Laptops
Lieferung nach Beauftragung so schnell wie möglich.
Los 2 Appelgeräte
Los-Nr.: 2Landkreis Ebersberg
Lieferung von Apple Geäten
Leistungszeiträume:
Nach Beauftragung so schnell wie möglich..
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in dem Angebot jeweils die Mitglieder zubenennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Angebot sind die Gründe zur Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
a)
Eigenerklärung zur Eignung:
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
b)
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
c)
Eigenerklärung Unternehmensdarstellung
Geforderte Mindeststandards:
- Unternehmensname
- Rechtsform
- Hauptgeschäftssitz
- vertretungsberechtigte Personen
- Höhe des Stammkapitals
- Firmenstruktur
- Geschäftsfelder
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu a:
Anlage-EE Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124)
Download: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhl/z5_vergabe_liefer_vhl_formulare.zip
zu b:
Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe abgeschlossen ist, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Berufs-
/Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
zu c:
- Unternehmensname
- Rechtsform
- Hauptgeschäftssitz
- vertretungsberechtigte Personen
- Höhe des Stammkapitals
- Firmenstruktur
- Geschäftsfelder
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Die Öffnung der Angebote erfolgt in einem elektronischen Öffnungsverfahren.
Lieferung nach Beauftragung so schnell wie möglich.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.