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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42840317)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Номер конкурса: 42840317
Дата публикации: 16-06-2023
Сумма контракта: 16 359 733 (Российский рубль) Цена оригинальная: 277 150 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023061220230713 09:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
      Eschenstr. 55
      Peine
      31224
      Germany
      Telefon: +49 5171/430
      E-Mail: Gesa.Kracke@bge.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E94758944
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Gesamtzertifizierung Integriertes Management System (IMS)

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Ziel der Ausschreibung ist es, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IMS gemäß den zugrundeliegenden

        Normen DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 50001:2018, DIN ISO 45001 sowie der EMAS-Verordnung durch

        eine unabhängige Auditierung und Begutachtung zu bestätigen. Im Ergebnis sollen die Systeme ein Zertifikat

        entsprechend den Anforderungen der DAkkS erhalten und der integrative Managementsystemansatz bestätigt

        werden.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 277 150.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Peine, Remlingen, Salzgitter, Berlin, Gorleben, Ingersleben OT Morsleben, Wolfenbüttel

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Ziel der Ausschreibung ist es, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IMS gemäß den zugrundeliegenden

        Normen DIN EN ISO 9001:2015, DIN EN ISO 50001:2018, DIN ISO 45001 sowie der EMAS-Verordnung durch

        eine unabhängige Auditierung und Begutachtung zu bestätigen. Im Ergebnis sollen die Systeme ein Zertifikat

        entsprechend den Anforderungen der DAkkS erhalten und der integrative Managementsystemansatz bestätigt

        werden. (weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung)

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 50 %
        Preis - Gewichtung: 50 %
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 277 150.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-01-01
        Ende: 2028-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über eine dreijährige Zertfizierungsperiode, mit geplanter Erstzertifizierung / Rezertifizierung im 1. Halbjahr 2025. Die Laufzeit des Vertrages unter II.2.7 ist daher evtl. leicht abweichend zur Angabe.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die grundsätzliche Eignung für die Teilnahme am Verfahren ist durch folgende Nachweise gegeben:

        - DAkkS-Akkreditierungsnachweise für die Durchführung von Zertifizierungen von

        Managementsystemen der Normen ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO

        50001 in den EA-Scopes 02, 34.2, 34.1

        - Unabhängigkeitserklärung des Anbieters, auch von gutachterlichen Leistungen

        im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Anlagen/Projekte.

        - Persönliche Nachweise für einzusetzende Auditor*innen:

        o Gültige Berufungsurkunden für die Systeme ISO 9001, ISO 14001, ISO

        45001, ISO 50001 in den EA-Scopes 02, 34.1, 34.2

        o Unabhängigkeitserklärung

        - Persönliche Nachweise für einzusetzende Umweltgutachter*innen:

        o Gültige Berufungsurkunden für die Nace-Codes 43.12, 39.0, 38.22, 84.12

        o Ggf. Unabhängigkeitserklärung

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-13
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-13
      Ortszeit: 09:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich über eine dreijährige Zertfizierungsperiode, mit geplanter Erstzertifizierung / Rezertifizierung im 1. Halbjahr 2025. Die Laufzeit des Vertrages unter II.2.7 ist daher evtl. leicht abweichend zur Angabe.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Die Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 2289499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.de
        Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

        2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.

        § 160 Einleitung, Antrag:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

        Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

        Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

        2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-12

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