Plastering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42828612) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Boizenburg/Elbe - Der Bürgermeister Номер конкурса: 42828612 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadt Boizenburg/Elbe - Erweiterungsbau Regionale Schule Rudolf Tarnow - Los 9 Putzarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023070023Los 9 Putzarbeiten
Regionale Schule Rudolf Tarnow Boizenburg Richard-Markmann-Str. 59 19258 Boizenburg/Elbe
Der Erweiterungsneubau der Rudolf Tarnow Schule in Boizenburg ist der 1.Bauabschnitt.
Das neue Gebäude ist als moderner und offener, nichtunterkellerter zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach geplant. Das Gebäude hat einen trapezförmigen Grundriss. Das 1.Obergeschoss ist zur Hälfte auf schräggeneigten Rundsäulen auskragend über dem Erdgeschoss konzipiert. Somit ergibt sich ein begehbarer Schulhofbereich. Das 1.Obergeschoss mit seinen Außenmaß von ca. 72 x 21,50/10,00m ruht auf dem Erdgeschoss von ca. 35,32 x 16,50/10,00m und 46 Rundsäulen.
Der 2-geschossige Neubau ergänzt das 4-geschossige Bestandsgebäude mit einer Bruttogeschossfläche von
ca. 1.657m2 mit 8 Klassenräumen, einem Fachraum und einer Mensa im Erdgeschoss. Zusätzlich wird durch
die "Aufständerung" des 1. Obergeschosses ein geschützter Schulhof von ca. 741m2 geschaffen.
- Raumgerüst Treppenhaus 72 m3
- Innenputz Kalkzementputz, einlagig 385 m2
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, -ummeldung und Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug sowie Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
- Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V), (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (Formular "Bietererklärungen")
- Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-05
Einzureichende Unterlagen:
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): als Fotokopie oder Scan
gültig und nicht älter als 6 Monate
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Eignung FB 124
Geforderte Sicherheiten:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (§ 17 VOB/B), siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 4 und 5
Nebenkosten/Abzüge:
Abzug für Bauleistungsversicherung, Baustrom/Bauwasser, siehe Formblatt VVB 214 Besondere Vertragsbedingungen Punkt 10
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
Einzureichende Unterlagen:
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen)
-
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Vertreter des Auftraggebers
Vertreter des Auftraggebers
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.