Installation services of measuring equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42828546) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: degewo netzWerk GmbH Номер конкурса: 42828546 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag Montage und Austausch von Verteil- und Messgeräten
Referenznummer der Bekanntmachung: NW-2023-RV-MessgeräteRahmenvertrag Montage, Austausch und Datenaufnahme von Verteil- und Messgeräten
Berlin
Montage, Austausch, Datenaufnahme von Verteil- und Messgeräten
Während der Vertragslaufzeit 01.01.2024-31.12.2024 ist die komplette Neuausstattung (Heizkostenverteiler, Wasser--/Wärmezähler, Funk-Datensammler) in ca. 1.400 Wohnungen sowie Eich- und Regeltäusche (Heizkostenverteiler, Wasser-/ Wärmezähler) in ca. 12.000 Wohnungen.
Für das Folgejahr 2025 ist die Neuausstattung in rd. 3.000 Wohnungen und Eich- und Regeltäusche in ca. 13.000 Wohnungen vorgesehen.
Die Messgeräte werden von degewo netzWerk zur Verfügung gestellt. Der Rahmenvertrag beinhaltet ausschließlich die Montage-/Austauschkosten für Funk-Messgeräte sowie Datenaufnahme von Messtechnik.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (maximal dreimal), wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr (maximal dreimal), wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende von einer Partei gekündigt wird.
Zu II.2.10) Varianten/Alternativangebote: Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
(Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht
und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft)
sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach
Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der
zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-3:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
(als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen)
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 5)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine
Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 11 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in
deutscher Sprache.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter/von den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer
Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2020-2022) pro Jahr jahresdurchschnittlich
und aktuell (Stand: Mai 2023) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Arbeitnehmer
insgesamt) (Bieterbogen, Pkt. 7)
2. Referenzliste über
(1) erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge für Montage und Austausch von Verteil- und Messgeräten in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2018-2022) oder
(2) laufende Vertragsverhältnisse, insbesondere Rahmenverträge für Montage und Austausch von Verteil- und Messgeräten in vergleichbarer Größenordnung, die mindestens seit 2 Jahren erfolgreich ausgeführt werden;
(1) und (2) jeweils mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Adresse sowie Ansprechpartner mit und
Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Anzahl Mieteinheiten und Rechnungswert netto), Angabe ob Leistungserbringung mit oder ohne Funkmesstechnik erfolgt sowie Leistungszeitraum (Bieterbogen - Anlage 6)
3. Eigenerklärung, dass die ausführenden Monteure, an einer Schulung der Firma Qundis zur Funkmesstechnik sowie der Firma Thermosoft2000 zur Heizkörperbewertung oder zu einem vergleichbaren Bewertungssystem teilgenommen haben.(Bieterbogen - Anlage 7)
Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung des Mindestlohnes
abzugeben.
degewo AG, Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin
Zu II.2.10) Varianten/Alternativangebote: Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein
Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,
161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein
Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4,
161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Vergabekammer des Landes Berlin