Refuse and waste related services (Германия - Тендер #42828500) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 Номер конкурса: 42828500 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Verwertung von Grobschrott
Reference number: VGSt7-2023-0027Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von
Müllverbrennungsschrott (Grobschrott) aus dem Heizkraftwerk
München-Nord in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2025
Mengenlos 1
Lot No: 1Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Müllverbrennungsschrott (Grobschrott) aus dem Heizkraftwerk München-Nord i.H.v. ca. 1.700 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Heizkraftwerk München-Nord (Münchner Straße 22, 85774 Unterföhring) zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 01.06.2023
Mengenlos 2
Lot No: 2Die Anlieferung beim Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern zu einer behördlich genehmigten Anlieferstelle des AN
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Müllverbrennungsschrott (Grobschrott) aus dem Heizkraftwerk München-Nord i.H.v. ca. 1.700 t
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Heizkraftwerk München-Nord (Münchner Straße 22, 85774 Unterföhring) zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 01.06.2023
Dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
- Lückenlose Darstellung der Stoffströme
Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben, ab Übernahmestelle über Vorbehandlungsanlagen bis zur endgültigen Verwertung. Die Endabnehmer des Grobschrotts müssen dabei nicht namentlich benannt werden. Ohne diese Darstellung kann das Angebot nicht ge-wertet werden
- Aktuelles Überwachungszertifikat für die Behandlungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Lagern, Behandeln vorbereitend zur Verwertung, Verwerten vorbereitend für Recycling und für sonstige Verwertung von Altmetallen (inkl. Störstoffen) mit dem Abfallschlüsseln 19 01 02 "Eisenteile aus der Rost- und Kesselasche entfernt" oder 20 01 40 "Metalle" oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
- Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie
gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten
Ausführung (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV)
- Fachkunde Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes
verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle kann anstelle eines Zertifikats auch eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorgelegt werden
Sonstige Nachweise:
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU in ausgefüllter und unterschriebener Form
- Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage 1) in ausgefüllter und unterschriebener Form (siehe Punkt 1. der Leistungsbeschreibung vom 01.06.2023)
Fragebogen zur Eignung:
Die folgenden Angaben sind auf dem Fragebogen zur Eignung zu machen:
- 2 Referenzen über zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen
- Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Übergabeort, Auslandsverwertung und Kapazitäten.
- Eigenerklärung zum Versicherungsschutz
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweise
- Alle Nachweise/Erklärungen sind in deutscher Schriftsprache vorzulegen.
- Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen.
- Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
entfällt
2024
Die maximal zulässige Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) für ein Los, berechnet vom Heizkraftwerk München-Nord (Münchner Straße 22, 85774 Unterföhring) zu der Anlieferstelle des Bieters, beträgt jeweils 120 Minuten. Bei einer Überschreitung dieser maximalen Fahrzeit wird das Angebot nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung vom 01.06.2023
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).