Engineering services (Германия - Тендер #42827451) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Germering Номер конкурса: 42827451 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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SektVO-GEO-GER-T_Aufhebung
Reference number: 2023-GEO-GER-TFachplanung Tiefengeothermie (Geologie, Bohrung, Hydrologie, Seismik etc.) in Anlehnung an die HOAI bis Leistungsphase 4 gemäß Modul 1 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Die Stadt Germering verfolgt die Planung eines Wärmenetzsystems gemäß der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Dazu liegen entsprechende politische Beschlüsse vor.
Auf Grundlage bestehender Untersuchungen hat die Stadt Germering entschieden, die Machbarkeit eines Fernwärmenetzes im Stadtgebiet der Kreisstadt Germering mit vorrangig geothermaler Energiebereitstellung näher zu untersuchen. Weiterführend sollen Planungsleistungen gemäß Förderrichtlinie Modul 1 und in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bis Leistungsphase 4 (LPH 2-4) erbracht werden.
Das Untersuchungsumgriff bildet das gesamte Gebiet der Stadt Germering. Als Datengrundlage soll der bereits erstellte Energienutzungsplan (ENP; Institut für Systematische Energieberatung, Hochschule Landshut, 2021) herangezogen werden.
Die Untersuchungsinhalte der Machbarkeitsstudie und der nachfolgenden Leistungsphasen orientieren sind an den in den Merkblättern dokumentierten Mindestinhalten. Dabei werden die projekt- und standortspezifi-schen Anforderungen in Germering berücksichtigt.
Teil T
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7863WC
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Südbayern