Computer equipment and supplies (Германия - Тендер #42827332) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Berufsschulverband Straubing-Bogen Номер конкурса: 42827332 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Lehrerdienstgeräten BSV - 2 Lose
Reference number: V-2023-045Lieferung von Lehrerdienstgeräten zur Erweiterung des Bestandes der beruflichen Schulen in Straubing.
Notebooks etc.
Lot No: 1Seminargasse 16, 94315 Straubing
Lieferung von Lehrerdienstgeräten zur Erweiterung des Bestandes der beruflichen Schulen in Straubing.
Apple
Lot No: 2Seminargasse 16, 94315 Straubing
Lieferung von Lehrerdienstgeräten zur Erweiterung des Bestandes der beruflichen Schulen in Straubing.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=248120
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/248120
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=248120
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/248120
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=248120
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/248120
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Straubing - Vergabestelle