IT services: consulting, software development, Internet and support (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42827014) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG Номер конкурса: 42827014 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Microsoft BMI Select Plus Lizenzen
Referenznummer der Bekanntmachung: PV50-2023-01Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Vermittlung von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit in den genannten Kategorien verfügbaren Microsoft BMI Select Plus Lizenzen, ggf. mit Software Assurance (nachfolgend MS BMI Select Plus Lizenzen) sowie korrespondierenden Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam: Dienstleistungen). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt mit Erteilung des Zuschlags.
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG Charlottenstr. 65 10117 Berlin Bitte beachten Sie folgende Datei der bezugberechtigten Mitglieder "PV50-2023-01 Microsoft BMI Select Plus Lizenzen - Liste bezugsberechtigten Mitglieder". Die Erfüllungsorte richten sich nach dem den Einzelabruf tätigenden Abrufberechtigten.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über die Vermittlung von allen im Rahmen der Vertragslaufzeit in den genannten Kategorien verfügbaren Microsoft BMI Select Plus Lizenzen, ggf. mit Software Assurance (nachfolgend MS BMI Select Plus Lizenzen) sowie korrespondierenden Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam: Dienstleistungen). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgt mit Erteilung des Zuschlags.
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen beträgt 6 Monate. Die ProVitako behält sich eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere 6 Monate vor. Die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inkl. der Verlängerungsoptionen 24 Monate. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt allein bei der ProVitako e.G. als Vertreterin aller Bezugsberechtigten.
Bei der Auftragsdurchführung dürfen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Sollten die dem Rahmenvertrag zugrunde gelegten Konditionenverträge enden, endet diese
Rahmenvereinbarung auch, unbeschadet etwaiger Verlängerungsoptionen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Angebotsdeckblatt
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate)
- Eigenerklärung zur Eignung (u.a. betr. VO EU 2022-576, Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB, Lieferkettengesetz)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Unternehmensbeschreibung, insbesondere Darstellung von Leistungsspektrum und Kerngeschäft sowie Unternehmensorganisation. Ferner sind Standorte, Geschäftsstellen, Kundendienst, Ansprechpartner im Unternehmen zu nennen. (Eigenerklärung)
- Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei (3 ) Jahren über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich
- Bankerklärung: Vorlage einer Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate); dieses Dokument ist von der zuständigen Bank auszustellen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins oder Zusage auf Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung.
Mindestanforderungen:
Erforderlicher Mindestversicherungsschutz von 500.000 Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils bei zumindest doppelter Jahreshöchstleistung.
-. Nachunternehmer: Angabe über den geplanten Einsatz von Nachunternehmern und zu einer evtl. Eignungsleihe; im Fall der Eignungsleihe ist zusätzlich eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung gem. Vordruck 3.2 abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Herstellerautorisierung: Vorlage einer Kopie des Zertifikats als autorisierter Händler / Partner des Herstellers; dies stellt eine Mindestanforderung dar.
- Referenzen: Angaben zu früheren vergleichbaren Projekte und Referenzen des Bieters
Mindestanforderung:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen aus der jüngeren Vergangenheit (der Abschluss des Referenzauftrags [Auftragsende] darf nicht vor dem 01.07.2020 liegen) über die Lieferung der abgefragten Leistungen zu benennen, die jeweils mindestens ein Netto-Auftragsvolumen haben: mind. 5.000.000,00 EUR pro Jahr
s. Rahmenvertrag, insbesondere Verpflichtung zum Abschluss einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Der Höchstwert der Beschaffung für die gesamte Laufzeit, einschließlich aller möglichen Verlängerungsoptionen, steht unter Nr. II.2.6 der Bekanntmachung; im Falle einer Verlängerung wird dieser nicht erhöht.
Bei der Auftragsdurchführung dürfen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Sollten die dem Rahmenvertrag zugrunde gelegten Konditionenverträge enden, endet diese
Rahmenvereinbarung auch, unbeschadet etwaiger Verlängerungsoptionen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.