Laboratory benching (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42825689) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) Номер конкурса: 42825689 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sicherheitswerkbänke Klasse II
Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0055-23-II-GSicherheitswerkbänke Klasse II
19 Sicherheitswerkbänke Klasse II
Los-Nr.: 1Greifswald-Insel Riems
16 Sicherheitswerkbänke (1,20 m), 1 Sicherheitswerkbank (1,50 m), 2 Sicherheitswerkbänke (1,80 m)
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
17 Sicherheitswerkbänke Klasse II
Los-Nr.: 2Greifswald-Insel Riems
13 Sicherheitswerkbänke (1,20 m), 1 Sicherheitswerkbank (1,50 m), 3 Sicherheitswerkbänke (1,80 m)
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Bestehen (oder den Abschluss unverzüglich nach Zuschlagserteilung) einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Zertifikat nach DIN ISO 9001 ff.
Der Hersteller der angebotenen Sicherheitswerkbänke muss nach DIN ISO 9001 ff. zertifiziert sein. Mit Angebotsabgabe ist die Kopie eines gültigen Zertifikates des/der betreffenden Hersteller/s einzureichen.
entfällt
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.