Scaffolding work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42825282) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Studierendenwerk Freiburg A. d. ö. R. Номер конкурса: 42825282 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau von 3 Studierendenwohnheime in der Sankt-Martin-Straße - Gerüstbauarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 164 - 301Bau dreier Wohnheime mit 132 Wohnplätzen in Massivbauweise,
1 Gebäude teilunterkellert,
2 Gebäude ohne Unterkellerung
Sankt-Martin-Straße,
77652 Offenburg
Arbeits- und Schutzgerüst für 3 Gebäude errichten, vorhalten
rohbaubegleitend
Fläche ca. 3.700m2
Vorhaltung je Gebäude ca. 8-10 Monate
- Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- zahlen von Mindestentgeld und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen für Beschäftige.
Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Nur über subreport
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat es die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 30.06.2023, 12.00 Uhr.
Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 05.07.2023, 13.00 Uhr.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des§ 160Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe