Military helmets (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42825089) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bw Bekleidungsmanagement GmbH Номер конкурса: 42825089 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Köln: Militärhelme
2023/S 115-356580
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Gefechtshelm schwer
Gefechtshelm schwer
Wildflecken, Bad Kissingen
Kaufvertrag über die Lieferung von 205.000 Stück Gefechtshelm Spezialkräfte schwer
Hierbei handelt es sich um einen Kaufvertrag, die Angabe zur Laufzeit hat keine Bedeutung, die Angabe ist technisch bedingt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gefechtshelm schwer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur nach Antragseingang ein.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken,
Kaufvertrag über die Lieferung von 205.000 Stück Gefechtshelm Spezialkräfte schwer
Hierbei handelt es sich um einen Kaufvertrag, die Angabe zur Laufzeit hat keine Bedeutung, die Angabe ist technisch bedingt.
Für die Versorgung mit Ersatzteilen und Zubehörartikel soll ein Gesamtvolumen in Abhängigkeit vom Auftragswert des Kaufvertrages in Höhe von max. 50% des ursprünglichen Auftragswerts gem. § 132 II Nr. 1 i.V.m. Nr. 2 GWB aufgenommen werden.
Vorliegend soll ein Ersatzteilvolumen in den Leistungsumfang des Kaufvertrages mit dem ursprünglichen Auftragnehmer aufgenommen werden, welches für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Nutzung der Liefergegenstände unabdingbar ist. Ersatzteile waren bereits in der zum Verfahren kommunizierten Leistungsbeschreibung "Gefechtshelm SpezKr schwer ASD 48340, Ausgabe 2, Stand: 01.2020" vorgesehen, sh. Punkt 4.1 und Punkt 4.2.