Refurbishment work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42824601) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, Baureferat Номер конкурса: 42824601 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Baumeisterarbeiten, Vorabmaßnahme
Referenznummer der Bekanntmachung: H01129923Energetische Modernisierung mit Erweiterungsbau mit Vorabmaßnahme:
- Baustelleneinrichtung
- Erstellung eines Baustellentunnels als Zugang zum Innenhof: Abbruch, teilweise schadstoffbelastet, Herstellung einer aufwendigen über 5 Jahre standhaften Schutzwand ca. 90m2 einschl. Schutz des Bodenbelags ca. 60m2, Verstärkungs- und Unterstützungsmaßnahmen im UG durch ca. 160 Baustützen
- Lieferung und Einbau von zwei Fluchtwegtüren in Fassade (Stahl-Glas-Türen: BxH 1,85m x 2,73m)
Kapschstraße 4
80636 München
- Baustelleneinrichtung
- Erstellung eines Baustellentunnels als Zugang zum Innenhof: Abbruch, teilweise schadstoffbelastet, Herstellung einer aufwendigen über 5 Jahre standhaften Schutzwand ca. 90m2 einschl. Schutz des Bodenbelags ca. 60m2, Verstärkungs- und Unterstützungsmaßnahmen im UG durch ca. 160 Baustützen
- Lieferung und Einbau von zwei Fluchtwegtüren in Fassade (Stahl-Glas-Türen: B x H = 1,85m x 2,73m)
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.