Natural gas (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42824223) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: IKK classic Номер конкурса: 42824223 Дата публикации: 16-06-2023 Сумма контракта: 284 581 676 (Российский рубль) Цена оригинальная: 4 821 094 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erdgaslieferung IKK classic (19/FI-AD/2023)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Belieferung mit Erdgas inklusive der Netznutzung als Vollversorgungsvertrag.
deutschlandweit
Die zu den Abnahmestellen in Anlage zur Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresplanverbräuche entsprechen dem tatsächlichen Bedarf an Erdgas aus dem Jahr 2022. Der angegebene Jahresplanverbrauch stellt lediglich einen Orientierungsrahmen dar. Ein Anspruch auf eine verbindliche Abnahmemenge für den ausgeschriebenen Lieferzeitraum wird hierdurch nicht begründet.
Auf Grund der oben ausgeführten Angaben zu den Abnahmestellen beträgt der geschätzte Jahreserdgasverbrauch (Orientierungsrahmen):
12 Millionen kWh.
Weitere Angaben sind in dem Verzeichnis der Abnahmestellen enthalten (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung).Der Auftragnehmer hat die in der Anlage zur Leistungsbeschreibung bezeichneten Abnahmestellen entsprechend Ziffer 2, im Zeitraum vom 01.01.2024, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2026, 06:00 Uhr mit Erdgas zu beliefern.
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (“Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
vergleichbar sind, anzugeben ist (“Eigenerklärung Umsatz“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (mindestens drei Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Bieter muss eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter die Ausübung der Tätigkeit gemäß § 5 EnWG weder ganz noch teilweise untersagt hat und die Regulierungsbehörde bislang gegenüber dem Bieter keine Bedenken angemeldet hat, wonach dessen
personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht uneingeschränkt gewährleistet ist („Eigenerklärung zu § 5 EnWG (41)“).
IKK classic
Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d.h. Bieter sind nicht anwesend.
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen
mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.