Accommodation, building and window cleaning services (Германия - Тендер #42824133) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bad Iburg - Der Bürgermeister - Номер конкурса: 42824133 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Bad Iburg
Reference number: 2023_Reinigung_BadIburgAusgeschrieben wird die Reinigung in vom Auftraggeber verwalteten kommunalen Gebäuden auf de, Gebiet der Stadt Bad Iburg. Dabei handelt es sich um Schulen, Sporthallen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungs-gebäude, Klärwerk, Bauhof sowie Feuerwehrgerätehäuser und öffentliche WC-Anlagen.
Unterhalts und Grundreinigung
Lot No: 1Unterhalts- und Grundreinigung mit einer Grundfläche von ca. 10.200 m² und einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 1.450.000 m² in Schulen, Sporthallen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, dem Klärwerk, dem Bauhof sowie Feuerwehrgerätehäusern und öffentlichen WC-Anlagen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Glas-/Rahmenreinigung
Lot No: 2Zweimal jährliche Glas-&/Rahmenreinigung an einer Fläche von ca. 2.500 m² in Schulen und Sporthallen sowie einmal jährliche Glas-/Rahmenreinigung an einer Fläche von ca. 380 m² in Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungsgebäuden, dem Klärwerk, dem Bauhof sowie Feuerwehrgerätehäusern und öffentlichen WC-Anlagen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird..
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Die Voraussetzung für die folgenden Eigenerklärungen müssen erfüllt sein und die entsprechenden Eigenerklärungen müssen mit dem Angebot eingereicht werden:
- Eigenerklärung Tariftreue NTVergG
- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
Die Voraussetzung für die folgenden Eigenerklärungen müssen erfüllt sein und die entsprechenden Eigenerklärungen müssen mit dem Angebot eingereicht werden:
- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung
- Erklärung zur Eignung
- Erklärung Unternehmensinformationen
Falls einschlägig, müssen zudem die Voraussetzung für die folgenden Eigenerklärungen erfüllt sein und die entsprechenden Eigenerklärungen müssen sodann mit dem Angebot eingereicht werden:
- Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3N63T6
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.