Firefighting vehicles (Германия - Тендер #42823830) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Heimsheim Номер конкурса: 42823830 Дата публикации: 16-06-2023 Сумма контракта: 10 625 120 (Российский рубль) Цена оригинальная: 180 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Bau und Lieferung eines Gerätewagen Transport
Reference number: 131.40-GWT-2023-HGerätewagen Transport nach Baurichtlinie Baden-Württemberg
Los 1
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Spezifikationen für ein Fahrgestell mit verlängertem Fahrerhaus als Doppelkabine mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 7.490 kg - Straßen-fahrgestell
- Klimatisierung der gesamten Kabine.
- Serviceleistung.
Los 2
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Technische Spezifikationen Aufbau und Ausbau
- Zweigeteilte (faltbare) Ladebordwand mit einer Mindesttragfähigkeit
von 1.000 kg bei Lastabstand 750 mm. Höhe min. 1.700 mm.
- Serviceleitung.
Los 3
Lot No: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Feuerwehrtechnische Beladung und Ausrüstung
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.