Data capture services (Германия - Тендер #42823754) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Номер конкурса: 42823754 Дата публикации: 16-06-2023 Сумма контракта: 88 542 666 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 500 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ausschr. Fahrgasterhebung 2023
Reference number: 2023/12002.1 Ausgeschriebene Leistung
Für verschiedene Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg sind von 2024 - 2025 Fahrgastbefragungen und zum Teil Fahrgastzählungen durchzuführen, manuelle oder automatisierte Fahrgastzählungen von dritter Seite zu integrieren, anschließend sind die Daten aufzubereiten, hochzurechnen und auszuwerten. Die Auswertung beinhaltet eine Bestimmung der Personenkilometer für relationslose Fahrscheine im Baden-Württemberg-Tarif und DTV, außerdem deskriptive Auswertungen für verschiedene Fragestellungen, insbesondere für das Deutschlandticket. Die Daten und Ergebnisse sind dem Auftraggeber regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Der Aufragnehmer hat sich mit dem Auftraggeber und von diesem benannten Dritten regelmäßig abzustimmen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart
2.1 Ausgeschriebene Leistung
Für verschiedene Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg sind von 2024 - 2025 Fahrgastbefragungen und zum Teil Fahrgastzählungen durchzuführen, manuelle oder automatisierte Fahrgastzählungen von dritter Seite zu integrieren, anschließend sind die Daten aufzubereiten, hochzurechnen und auszuwerten. Die Auswertung beinhaltet eine Bestimmung der Personenkilometer für relationslose Fahrscheine im Baden-Württemberg-Tarif und DTV, außerdem deskriptive Auswertungen für verschiedene Fragestellungen, insbesondere für das Deutschlandticket. Die Daten und Ergebnisse sind dem Auftraggeber regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Der Aufragnehmer hat sich mit dem Auftraggeber und von diesem benannten Dritten regelmäßig abzustimmen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Teil B.
5.1 Ausschlussgründe
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bieter-gemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbs-grundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
5.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres beizulegen, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
5.3 Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter folgende Leistungen bereits erfolgreich erbracht hat und über entsprechende Qualifikationen verfügt:
- Fahrgastbefragungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) über tarifrelevante Merkmale einschließlich der Plausibilisierung, Aufbereitung und Auswertung der Daten. Der Bieter hat seit 2015 mindestens zehn derartige Projekte mit einer Stichprobengröße von mindestens je 180 SPNV-Fahrten bearbeitet. Zugelassen sind dabei auch Projekte, bei denen der Bieter neben dieser Mindestmenge an SPNV-Fahrten zusätzlich weitere Verkehrsmittel erhoben hat (z.B. Verbunderhebung)
- Projekterfahrung mit Fahrgastbefragungen, die über rein tarifrelevante Merkmale hinausgehen (z.B. Reisezweck oder Zu- / Abgangsverkehrsmittel). Der Bieter hat seit 2015 mindestens fünf derartige Projekte bearbeitet.
- Projekterfahrung und Vertrautheit mit gängigen methodischen Instrumenten der Fahrgasterhebung, insbesondere Stichprobenplanung, Schichtung, Signifikanzen, Datenplausibilisierung, Teilzugverfahren, Platzgruppenverfahren, Hochrechnung und Non Response. Der Bieter hat seit 2015 mindestens fünf derartige Projekte bearbeitet.
- Mindestens fünf Projekte seit 2015, in denen der Bieter Daten aus automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) übernommen und ausgewertet hat.
- Mindestens fünf Projekte seit 2015, in denen der Bieter Daten aus manuellen Fahrgastzählsystemen übernommen und ausgewertet hat, oder alternativ selbst manuelle Fahrgastzählungen durchgeführt und ausgewertet hat.
- Mindestens zehn Projekte seit 2015, in denen der Bieter eine leistungsgerechte Erlöszuscheidung im SPNV oder für den SPNV durchgeführt hat. Leistungsgerecht sind insbesondere Ertragskraftverfahren oder P / Pkm-Ansätze. Mögliche Projekte sind erstens Einnahmeaufteilungen in Verkehrsverbünden, sofern dabei auch SPNV-Ansprüche aufgeteilt wurden, und zweitens Erlöszuscheidungen oder Erlösanspruchs-Ermittlungen innerhalb des SPNV im TuVK-Verfahren oder innerhalb eines Landestarifs. Mindestens drei der zehn Projekte müssen der zweiten Kategorie (TuVK oder Landestarif) angehören.
- Die Projektleiterin oder der Projektleiter des Bieters hat mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der ÖPNV- / SPNV-Branche, hat an mindestens fünf Projekten zu Fahrgasterhebungen und mindestens fünf Projekten zur Einnahmeaufteilung maßgeblich mitgewirkt, und hat bereits mindestens drei Projekte zu Fahrgasterhebungen oder zur Einnahmeaufteilung selbst geleitet.
- Mindestens ein weiterer Projektmitarbeiter hat an mindestens drei Projekten zu Fahrgasterhebungen und mindestens drei Projekten zur Einnahmeaufteilung maßgeblich mitgewirkt.
Der Nachweis erfolgt durch eine Referenzliste mit folgendem Mindestinhalt:
- Name und Kurzbeschreibung des Projekts
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner
- Zweck des Projekts
- Laufzeit
- Umfang des Projekts (z.B. Zähl- und Befragungsfahrten, Interviews, Auftragsvolumen)
- Angewandte Methodiken (bspw. Zählung, Befragung, Stichprobenziehung, Hochrechnung, Erlösbewertung).
- Erfüllte Qualifikationsanforderungen gemäß der vorangehenden Liste. Innerhalb eines Referenzprojekts dürfen mehrere Qualifikationsanforderungen gleichzeitig erfüllt werden.
2.4 Vergütung / Rücktrittsrecht
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Der Auftraggeber hat jährlich das Recht, ohne Begründung remanenzkostenfrei vom Vertrag von der weiteren Ausführung des Vertrages zurückzutreten; siehe dazu im Einzelnen Teil B.
Ergänzende Leistungen können nur nach expliziter vorheriger Beauftragung/Freigabe durch den AG auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID aufweisen.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
- die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
- ggfls. nachgelagerte Bieterinformationen
- die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters und
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NVBW (Stand 2020).
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
- Es gelten ausschließlich unsere AGB vom Dezember 2020, die diesem Schreiben beiliegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Vergabekammer Baden-Württemberg