Refuse disposal and treatment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #42823740) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 Номер конкурса: 42823740 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Entsorgung und Verwertung von unverbrannten Resten
Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0023Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von unverbrannten Resten aus dem Heizkraftwerk München Nord, Münchner Straße 22, 85774 Unterföhring bei München, in der Zeit vom 01.11.2023 bis 31.10.2025
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)
Georg-Brauchle-Ring 29
80992 München
Deutschland
1.200 Tonnen
Angebote mit einer Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt), berechnet vom Heizkraftwerk München Nord, Münchner Str. 22, 85774 Unterföhring bei München zu der Anlieferstelle des Bieters, die mehr als 120 Minuten beträgt, werden nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis.
1) Benennung eines Ansprechpartners
2) Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Erstbehandlungsanlage über das Lagern, Behandeln, Verwertung vorbereitend zum Recycling oder sonstigen Verwertung.
Für die Endbehandlungsanlage, sofern nicht HKW München:
über das Lagern, Behandeln, Verwertung vorbereitend zum Recycling oder sonstigen Verwertung, über die Abschließende Behandlung zur sonstigen Verwertung
von unverbrannten Resten aus der Müllverbrennung: AVV 190199
oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
◦ Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
◦ Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke
(§ 4 EfbV)
◦ Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
◦ Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
◦ Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
◦ Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
◦ Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
3) Abnahmebestätigungen der entsprechenden Endverwerter und Entsorgungsnachweise aller verwerteten Fraktionen.
4) Nach Anzeige- und Erlaubnis V gem. § 53-54 KrWG , AbfAEV, muss der Beförderer, Sammler, Händler oder Makler eine gültige Erlaubnis für diese Tätigkeit
vorlegen. Sofern er von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, genügt die Vorlage der Anzeige. Eine Freistellung von der Erlaubnispflicht wird nach § 12 AbfAEV gewährt.
5) Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen: Der Bieter muss im Fragebogen zur Eignungsprüfung für den gesamten Auftragszeitraum Folgendes bestätigen:
1. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Annahme und Verwertung unverbrannter Reste liegen vor. Sofern der Übergabeort der unverbrannten Reste nicht die vom Bieter betriebene Anlage ist, muss der Übergabeort angeben werden.
2. Für den Übergabestandort sind alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden und über den Standort kann die gesamte Vertragslaufzeit (z.B. durch Mietvertrag) verfügt werden.
3. Bei Zuschlag wird die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten.
6) Bestätigung Ortsbesichtigung, falls Bieter noch nicht Auftragnehmer beim AWM für die Entsorgung der unverbrannten Reste war.
7) Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU in ausgefüllter und unterschriebener Form.
Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
entfällt
II. Quartal 2025
Angebote mit einer Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt), berechnet vom Heizkraftwerk München Nord, Münchner Str. 22, 85774 Unterföhring bei München zu der Anlieferstelle des Bieters, die mehr als 120 Minuten beträgt, werden nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis.
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).