Special-purpose road passenger-transport services (Германия - Тендер #42823545) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Zweibrücken - Zentrale Vergabestelle - Номер конкурса: 42823545 Дата публикации: 16-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Freigestellte Schülerbeförderung Mauritius-Schule
Entsprechend den Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung), vergibt die Stadt Zweibrücken als zuständiger Schulwegkostenträger (im Folgenden Auftraggeber genannt), die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr zur Mauritius-Schule in Zweibrücken.
Stadt Zweibrücken, der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und den Ortschaften Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmittshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach
Die Schule Mauritius-Schule ist eine private Förderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung.
Der Auftragnehmer übernimmt an den Schultagen die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen auf den Schulwegen entsprechend den Vorgaben des § 69 Schulgesetzes, mit Hin- und Rückfahrt rechtzeitig zu und nach dem Unterricht, zwischen Wohnort (Haus- bzw. Wohnungstür) und dem Ort des Unterrichts. Darin eingeschlossen ist der Transport zum jeweiligen Hauptstandort der Förderschulen und zu anderen Standorten in Zweibrücken, welche aufgrund schulischer Erfordernisse ausgelagerte Klassen der Förderschulen beherbergen.
Das Vertragsverhältnis läuft zunächst für die Dauer von drei Schuljahren. Darüber hinaus kann der Vertrag zweimal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden und endet somit spätestens zum 31.07.2028.
1. Das Formblatt Eignungsprüfung ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Angaben zur Präqualifizierung
b) Angaben zu Inanspruchnahme von Eignungsleihe
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
e) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
g) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
h) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
i) Angaben zum Umsatz
j) Angaben zu Haftpflichtversicherungen
k) Angaben zu Arbeitskräften
l) Technischen Leistungsfähigkeit
m) Angabe von Referenzen
2. Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen die Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG), zur Kenntnis genommen hat und im Auftragsfall einhalten wird (Erklärung LTTG-Mustererklaerung_3_Mindestentgelt ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
3. für den Fall, dass die Weitergabe von Leistungen an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare 235 und 236 auszufüllen. Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen zur Eignung der Nachunternehmer vorzulegen.
4. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formblatt Bietergemeinschaft ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Rathaus der Stadtverwaltung Zweibrücken
Schillerstraße 4-6
66482 Zweibrücken
A219
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)
Bieter sind nicht zugelassen (§55 VgV)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz